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Kurzarbeit: Wenn Lohn nicht zur "Entgeltumwandlung" reicht

Rettung für Betriebsrente

Düsseldorf. Millionen Arbeitnehmer haben in den vergangenen Jahren in eine Betriebsrente investiert. Wer aber jetzt von Kurzarbeit betroffen ist und weniger Einkommen hat, stellt sich die Frage, was er mit dem Vertrag machen soll. Der Betriebsrentenvertrag kann zwar unverändert weiterlaufen, die monatlichen Einzahlungen sind dann ebenso unverändert aus dem verringerten Gehalt zu leisten. Der Arbeitnehmer kann Folgendes tun:

Herabsetzung: Nach den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes kann der Arbeitgeber zwar verlangen, "dass während eines laufenden Kalenderjahres gleichbleibende monatliche Beträge verwendet werden". Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer aber auch das Recht, seinen Beitrag Jahr für Jahr neu festzusetzen. Er kann ihn also auch ändern. Vorher sollte geklärt werden, wie viel das netto bringt. Wer 100 Euro monatlich mehr brutto hat, der bekommt wegen Steuer und Sozialabgaben vielleicht nur 60 oder 70 Euro mehr aufs Konto. Je nach Typ der Betriebsrente ist außerdem eine Zahlungspause von mehreren Monaten möglich.

Beitragsfreistellung: Eine Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer jederzeit beenden. Es wird dann kein neues Geld mehr eingezahlt, der Betriebsrentenvertrag bleibt aber bestehen. Die häufig verwendete "Direkt-Lebensversicherung" wird beitragsfrei gestellt. Das Guthaben wird dabei in eine reduzierte Betriebsrente umgerechnet, für die keine Beiträge mehr zu zahlen sind. Der Nachteil: Zu den Einbußen vor allem wegen Provisionen kommen oft noch Stornokosten hinzu. Etwaige Zusatzversicherungen, wie der Hinterbliebenen- oder Invaliditätsschutz können verloren gehen. Ftx

Mannheimer Morgen
21. Juli 2009

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