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Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können die Einstufung in die Lohnsteuerklassen frei wählen. Das nachfolgende Programm hilft Ihnen eine Entscheidung zu finden, ob die Kombination III/V oder IV/IV für Sie günstiger ist.
Bitte geben Sie Ihren Arbeitslohn (nach Abzug etwaiger Freibeträge) ein:
Einschränkungen:
Der monatliche Verdienst des Höherverdienenden muss zwischen Euro 1.278,22 und Euro 4.601,63 liegen. Sollte Ihr Verdienst darüber liegen, konsultieren Sie bitte einen steuerlichen Berater bezüglich einer ausführlichen Beratung.
© 2000-2008 Rechtsanwalt Thomas M.R. Disqué
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