Abgaben: Wenn der Nachwuchs da ist, heißt es sorgfältig rechnen - lohnt es sich auch, weniger zu arbeiten?
Von dpa-Korrespondent Thorsten Wiese
Berlin. Junge Eltern können jeden Euro gebrauchen, aber auch Zeit, um sich um ihr Kind zu kümmern. Zunächst muss immer jemand da sein - die Abwesenheit vom Job soll das Elterngeld ausgleichen. Bis zu 30 Stunden pro Woche dürfen Bezieher der Lohnersatzleistung aber zusätzlich arbeiten. Ob sich das lohnt, dafür muss jeder seine individuellen Eckdaten aufschreiben.
Verbraucher: Urteile schützen vor überhöhten Rechnungen
DÜSSELDORF. Steuerberater haben einigen Spielraum, wie viel sie für ihre Leistung berechnen. Allerdings haben die Gerichte in jüngster Zeit Honorarwillkür erschwert. Wie für Rechtsanwälte gibt es für die rund 84 000 Steuerberater in Deutschland eine Gebührenordnung. In der Praxis besonders wichtig ist die sogenannte "Wertgebühr": Das Honorar richtet nach dem Gegenstandswert.
Abgabenlast
berlin. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, sollte unter Umständen Geld für eine Steuernachzahlung zurücklegen. Denn das Kurzarbeitergeld unterliegt wie viele andere staatliche Leistungen dem sogenannten Progressionsvorbehalt, erläutern die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Auszahlung für sich genommen nicht steuerpflichtig ist. Sie erhöht aber den insgesamt zu versteuernden Betrag.
Werbungskosten: Steuerzahler können Belastung durch Gegenrechnen von Ausgaben verringern / Pendler wieder besser gestellt
Berlin. "Absetzen" ist das wohl verheißungsvollste Wort beim Erstellen der Steuererklärung. Am meisten schlagen Steuerzahler mit den Werbungskosten heraus. Mit ihnen lässt sich die Steuerlast durch das Gegenrechnen verringern - jeder Posten ist bares Geld wert. Was dabei Berücksichtigung findet, ist allerdings eine kleine Wissenschaft. Grundsätzlich berücksichtigt der Fiskus alle Ausgaben, die für "den Erwerb und Erhalt von Einnahmen notwendig" sind.
Eltern: Betreuung und Ausbildung geltend machen
Berlin. Singles haben es leicht - zumindest bei der Steuererklärung. Sie können meist nicht viel absetzen. Anders ist das bei Eltern und Eheleuten: Hier gibt es zahlreiche Freibeträge und Ausgaben, die in die Formulare eingetragen werden können. Viele Kosten etwa für die Betreuung oder Ausbildung der Kinder können geltend gemacht werden.
Versicherungen: Kosten für die Vorsorge berücksichtigen
Berlin. Wer für den Ruhestand spart und sich auch sonst gegen Risiken des Alltags absichert, kann seine Abgabenlast senken. Das Finanzamt berücksichtigt Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben. Diesen Teil der Steuererklärung auszufüllen ist sinnvoll, denn fast jeder Steuerzahler kann Aufwendungen geltend machen - allerdings nicht jeden Euro und Cent.
Steuerrecht: Auf Anleger kommen 2009 Änderungen zu
Berlin. Auf Arbeitnehmer, Rentner und Sparer kommen im nächsten Jahr zahlreiche Änderungen im Steuerrecht zu. Die wichtigste Neuerung ist die 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Daneben wird es Änderungen beispielsweise beim Kinderfreibetrag, der Abzugsfähigkeit von Schulgeld, Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen geben, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufzählt.
Vermögen: Bevorstehende Änderungen noch ohne Einfluss
Berlin/Frankfurt. Die meisten deutschen Wertpapiersparer wollen wegen der Abgeltungssteuer bis zum Jahreswechsel ihre Anlagen nicht auf den Prüfstand stellen. So sagen 26 Prozent aller Bundesbürger, die in Wertpapiere investieren, sie leiten aus der neuen Besteuerung einen Handlungsbedarf ab - aber 57 Prozent sagen, die Abgeltungssteuer beeinflusse ihre Anlage nicht. Das geht aus dem "Vermögensbarometer 2008" des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hervor.
Steuer: Anteil der beruflichen Nutzung ist entscheidend
Berlin. Auch der Computer zu Hause und andere private IT-Geräte können von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie "in erheblichem Umfang" auch für die Arbeit genutzt werden. Für die Finanzämter ist der Anteil der beruflichen Nutzung entscheidend.
Urteil
Kassel/Berlin. Anschaffungskosten für Reisekoffer können als Werbungskosten bei der Steuer abziehbar sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ausschließlich dienstliche Nutzung des Gepäcks nachweisbar ist. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hessen in Kassel hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist (Az.: 13 K 2035/06).
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