Ausbildung: In den ersten Wochen des Berufsstarts lauern viele Fallstricke, die man aber umgehen kann
Heidelberg/Stuttgart. Das teure Bewerbungsfoto im geliehenen Anzug und das endlose Praktikum in den Sommerferien haben sich gelohnt: Der Vertrag ist unterschrieben. Für viele Jugendliche steht in den kommenden Wochen der erste Tag ihrer Ausbildung bei einem Unternehmen an - und mit ihm die Probezeit. Der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg nennt sie die "Verlobungszeit" zwischen Unternehmen und neuem Mitarbeiter: Beide könnten nun herausfinden, ob sie zusammenpassen.
Löhne: In Verhandlungen Puffer für Kompromiss einplanen
Düsseldorf. Bei Gehaltsverhandlungen mit einem potenziellen neuen Arbeitgeber kann es sich lohnen, von vornherein etwas Spielraum zum Feilschen einzuplanen. So sei es üblich, zuerst etwas mehr als gewünscht zu verlangen und sich dann herunterhandeln zu lassen, berichtet die in Düsseldorf erscheinende Zeitschrift "Junge Karriere". Wer bei diesem Pokerspiel aber zu hoch einsteigt, mache sich unglaubwürdig.
Arbeitsrecht
Stuttgart/Berlin. Nichtraucher müssen es nicht hinnehmen, wenn Kollegen sich nicht an Rauchverbote im Betrieb halten. "In solchen Fällen können sie sich beim Chef beschweren - dann droht uneinsichtigen Rauchern eine Abmahnung", sagt Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart. Auch alte Gepflogenheiten zählen nicht - zum Beispiel dann, wenn bisher alle Kollegen mit dem Rauchen im Büro einverstanden waren, ein neuer Mitarbeiter aber dagegen ist.
Fortbildung
Nürnberg. Wer dem Chef zeigen will, dass sich eine Fortbildung gelohnt hat, sollte sein Wissen auch an die Kollegen weitergeben. Eine Möglichkeit sei zum Beispiel, ein betriebsinternes Seminar abzuhalten, in dem Mitarbeiter den anderen vermitteln, was sie in einer technischen Schulung gelernt haben. Das rät die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Auf diese Weise profitiere nicht nur der Einzelne von einer Weiterbildung, sondern alle hätten etwas davon.
Arbeitnehmer: Unternehmen können nicht völlig frei wählen, von welchen Beschäftigten sie sich bei Entlassungen trennen
Von unserem Mitarbeiter Andreas Kunze
DÜSSELDORF. Die Wirtschaftskrise macht immer mehr Firmen in Deutschland zu schaffen. Läuft Kurzarbeit aus, folgen Entlassungen. Über fünf Millionen Arbeitslose prophezeit die OECD, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Aber wen trifft es dann als ersten?
Arbeitsschutz: Bei hohen Temperaturen Gleitzeit nutzen
Dortmund. Beim derzeitigen Sommerwetter kann das Büro schnell zum Backofen werden - einen Anspruch auf Hitzefrei haben Beschäftigte dann aber nicht. "In der Arbeitswelt gibt es so etwas nicht", sagt Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund. Zwar schreibe die Arbeitsstättenrichtlinie vor, dass es im Büro höchstens 26 Grad warm werden soll.
Büroalltag: Wohlfühl-Klima am Arbeitsplatz schaffen
Essen. Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter das Recht, seinen Schreibtisch nach seinem Geschmack zu gestalten. Egal ob jemand Schalke-Fan ist und einen Bildschirmschoner in den Vereinsfarben wählt oder sich das Foto seiner Partnerin hinstellt - Kollegen und Chef sollten das akzeptieren. Zum Wohlfühlen am Arbeitsplatz gehöre eine gewisse persönliche Atmosphäre, erklärt der Etikette-Trainer Hans-Michael Klein. "Etwas anders sieht das aus, wenn ich regelmäßig Kundenkontakt habe.
Recht: Wer bei Tages-Veranstaltungen unter Kollegen nicht mitmachen will, muss stattdessen arbeiten
Von unserem Mitarbeiter Andreas Kunze
DÜSSELDORF. Mai und Juni sind die beliebten Monate für den jährlichen Betriebsausflug: Meist gutes Wetter, die Ferienzeit hat noch nicht begonnen. Einen Tag bleiben dann Schreibtische und Werkbänke verwaist, in Sonderbussen oder -Bahnen geht es hinaus ins Grüne. Es wird gebechert und geflirtet - aber nicht jeder findet daran Gefallen. Muss eigentlich jeder teilnehmen?
Arbeitszeit
Nürnberg. Als Folge der Wirtschaftskrise wird in Deutschland deutlich weniger gearbeitet. Durchschnittlich leistete jeder Erwerbstätige im ersten Quartal 354,8 Arbeitsstunden. Das waren 11,2 weniger als in den ersten drei Monaten des Jahres 2008, teilt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit. Gleichzeitig ging die Arbeitszeit der in Vollzeit Beschäftigten im Schnitt um 0,5 auf 37,8 Stunden pro Woche zurück.
Recht: Beim zweiten Kind frühere Verkürzung anrechnen
Die Elternzeit kann unter Umständen auch am Stück deutlich länger als drei Jahre dauern. Wenn die Mutter eine erste Elternzeit vorzeitig beendet, weil ein zweites Kind geboren wird, hat sie grundsätzlich die Möglichkeit, die nicht in Anspruch genommenen Monate an die zweite Elternzeit dranzuhängen.
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