§1 Vertragsbeziehung
1) Jeder Abonnent des Mannheimer Morgen, Südhessen Morgen, Bergsträßer Anzeigers und der Schwetzinger Zeitung / Hockenheimer Tageszeitung, dessen Bezugsdauer des Abonnements mindestens 6 Monate beträgt, kann die MORGENCARD bestellen. Der Vertrag über die Nutzung der MORGENCARD kommt durch schriftliche Bestätigung des Verlages zustande.
2) Die Monatsgebühr für die MORGENCARD wird gemeinsam mit dem Preis für das Zeitungsabonnement abgerechnet.
3) Die MORGENCARD ist innerhalb der Familie übertragbar. Alternativ kann für ein mit dem Abonnement in einer Wohngemeinschaft lebendes Familienmitglied einmalig eine kostenlose Zweitkarte beantragt werden.
4) Bei Verlust der MORGENCARD kann eine kostenlose Ersatzkarte unter der Hotline 0800-5893180 angefordert werden.
5) Die Berechtigung zur Nutzung der MORGENCARD ist an das Abonnement gekoppelt.
§2 Nutzung
1) In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Partnerfirmen oder in den Kundenforen des Verlages erhält der Karteninhaber den Nachlass als Sofortrabatt. Die Rabatte werden nur bei Barzahlung oder einer Barzahlung gleichkommenden Weise gewährt. Zahlungen mit einer Kreditkarte sind von der Nachlassgewährung ausgenommen.
2) Die Höhe der Rabatte ist jeweils dem Partnerfirmen-Verzeichnis zu entnehmen, das aktuell unter www.morgencard.de veröffentlicht ist.
Die Partnerfirmen und der Verlag sind berechtigt, Art und Höhe der Nachlässe zu ändern oder zu streichen. Der Karteninhaber hat nur Rechtsanspruch auf die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Kaufs der Waren bzw. der Dienstleistung gültigen Vergünstigung. Bei Insolvenz oder Schließung einer Partnerfirma besteht kein Rechtsanspruch.
3) Bei der Nutzung bzw. dem Einsatz der MORGENCARD ist die Karte vor dem Zahlungs-/Kassiervorgang oder der Rechnungsstellung vorzulegen.
4) Der Rabatt wird nur dem Karteninhaber gewährt, bei Anzeigenangeboten des Verlages nur dem Erstkartenbesitzer.
§3 Haftung
1) Der Mannheimer Morgen, Südhessen Morgen, Bergsträßer Anzeiger, die Schwetzinger Zeitung und Hockenheimer Tageszeitung übernehmen keinerlei Haftung für die von Partnerfirmen bezogenen Waren oder Dienstleistungen.
§4 Kündigung
1) Die MORGENCARD hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Danach kann sie unabhängig vom Abonnement der Zeitung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss durch schriftliche Mitteilung an den Verlag erfolgen.
2) Die Befugnis zur Nutzung der MORGENCARD endet automatisch mit der Kündigung des Abonnements. Der Abonnent ist verpflichtet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses die MORGENCARD ohne Aufforderung an den Verlag zurück zu geben.
3) Der Verlag behält sich eine fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vor.
Mannheimer Morgen, Südhessen Morgen,
Bergsträßer Anzeiger, Schwetzinger Zeitung,
Hockenheimer Tageszeitung
MORGENCARD PREMIUM
Dudenstraße 12-26, 68167 Mannheim
Hotline: 0800-5893180 (kostenfrei)
Telefax: 0621-392-1426
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