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Donnerstag, 23.05.2013

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnementverträge

§ 1: Abonnementvertrag

Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug der Schwetzinger Zeitung / Hockenheimer Tageszeitung kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung. Die Bestellung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen werden.

§ 2: Vertragsdauer

I. Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der Vertragslaufzeit, im Übrigen durch Kün-digung. Verträge mit Mindestbezugsdauer werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements weitergeführt.

II. Eine Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Eine Kündigung während der vereinbarten Mindestbezugszeit ist ausgeschlossen.

III. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und ist an die Schwetzinger Zeitungsverlag GmbH & Co. KG zu richten.

§ 3: Zahlung

I. Die Abonnementpreise enthalten die jeweiligen Zustell- oder Versandgebühren und die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

II. Das Bezugsgeld kann am Monatsanfang durch Bankeinzug oder gegen Rechnung durch Überweisung oder Barzahlung entrichtet werden. Der Abonnementpreis ist für den gewählten Zahlungszeitraum jeweils im Voraus zu entrichten. Rabatte für langfristige Vorauszahlungen werden nicht gewährt. Der Bezug eines Abonnements zum Studententarif setzt die regelmäßige Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung voraus.

§ 4: Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Abonnenten kann der Verlag die Lieferung einstellen.

Für jede Mahnung können Mahnkosten berechnet werden. Bankspesen bei Lastschriften, die nicht eingelöst werden, gehen zu Lasten des Abonnenten.

§ 5: Zustellung

I. Die Zustellung erfolgt in der Regel durch Zeitungszusteller. Dafür ist eine leicht zugängliche Ablagemöglichkeit bereitzustellen. Wenn dies vom Abonnenten anders gewünscht wird oder eine Lieferung durch Zusteller nicht möglich oder nicht zumutbar ist, erfolgt die Lieferung durch die Post. Der Abonnent kann mit einer Frist von einer Woche die Wahl der Zustellart ändern. Die Zeitung erscheint werktags von Montag bis Samstag.

II. Außer bei Postzustellung hat der Abonnent Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag ohne Zusicherung einer Uhrzeit.

III. Zustellungsmängel sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Der Verlag bemüht sich, eine Nachlieferung am selben Tag durchzuführen. Dies ist jedoch in Ausnahmefällen nicht immer möglich. Bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen.

§ 6: Änderungen und Nachsendungen

I. Änderungen der Zustelladresse und der Zeitungs-ausgabe sind dem Verlag rechtzeitig mitzuteilen. Änderungen der Zahlungsweise und Konto-änderungen sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraumes zulässig.

II. Im Rahmen des Urlaubs-Service ist es auf Wunsch des Abonnenten möglich, befristet Nachsendungen oder Umleitungen der Lieferung an Dritte Empfänger zu beauftragen oder die Lieferung für den Zeitraum der Abwesenheit adressiert oder anonym zu spenden. Der Abonnementvertrag über den regelmässigen Bezug der Tageszeitung bleibt von der zeitweisen Änderung der Lieferadresse unberührt. Aussetzungen des Vertrages sind nicht möglich.

III. Bei Reisenachsendungen per Post werden Gebühren berechnet. Bei Nachsendungen an Adressen im Verbreitungsgebiet, die per Zusteller beliefert werden können, fallen keine weiteren Kosten an.

§ 7: Lieferstörungen

Bei höherer Gewalt (Betriebsstörungen, Streik, Aus-sperrung) und bei sonstigen Störungen, auch im Zustellbereich, ohne Verschulden des Verlages, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung und kein Entschädigungsanspruch.

§ 8: Preisänderungen

Preisänderungen und Änderungen der Lieferbe-dingungen werden in der Zeitung an gut lesbarer Stelle als redaktionelle Mitteilung veröffentlicht.

§ 9: Haftung des Verlages

Der Verlag haftet nur für Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit. Gegenüber Vollkaufleuten ist die Haftung der Höhe nach auf die Kosten eines Jahres-abonnements begrenzt.

§ 10: Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten des Abonnenten werden zu Zwecken der Vertragserfüllung erhoben und verarbeitet. Der Verlag nutzt die E-Mail-Adresse, soweit angegeben, für die Zusendung von werblichen Informationen zu Abonnements. Hiergegen kann der Abonnent jederzeit per E-Mail oder telefonisch Widerspruch einlegen.

Datenweitergaben erfolgen nur an Dienstleister, die den Verlag bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten unterstützen.

Sie willigen ein, dass Ihre Angaben zu Name und Beginn bzw. Ende Ihres Abonnements ausschließlich zum Zweck der Zugangsermöglichung zum Portal morgenweb.de an die Mannheimer Morgen Großdruckerei und Verlag GmbH übermittelt werden.

§ 11: Schlussvorschriften

Bei Verträgen mit Vollkaufleuten oder Gleichgestellten ist Mannheim der beiderseitige Gerichtsstand.

Amtsgericht Mannheim HRA 421429   

Mittwoch, 01.08.2012
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