Winter

Beim Parken an Dachlawinen denken

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Autofahrer parken ihren Wagen im Winter am besten nur dort, wo er gar nicht erst von einer Dachlawine erwischt werden kann. Denn wenn ein Hausbesitzer durch Schneefanggitter Vorkehrungen gegen Dachlawinen getroffen hat, aber trotzdem Schnee herabstürzt und ein abgestelltes Auto beschädigt, hat der Halter keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. In dem Verhandelten Fall war ein klagender Autobesitzer leer ausgegangen: Vom Haus der Eigentümerin war trotz Schutzgitter eine Lawine abgegangen. tmn

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