GKM:
Verwaltungsgerichtshof sieht keine rechtlichen Bedenken gegen Bau- und Betriebsgenehmigung
Klage gegen Block 9 gescheitert
Von unserem Redaktionsmitglied Stephan Wolf
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist mit seiner Klage gegen den Bau des Steinkohleblocks 9 beim Großkraftwerk Mannheim gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied in einem gestern veröffentlichten Urteil, dass der Bau rechtmäßig sei. Die Klage richtete sich gegen die immissionsschutzrechtliche Bau- und Betriebsgenehmigung der Kraftwerksanlage, die das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt hatte.
Der 10. Senat des VGH kam nun nach zwei mündlichen Verhandlungstagen, die vor zwei Wochen stattfanden, zu dem Ergebnis, dass "ein Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung besteht, weil der Errichtung und dem Betrieb von Block 9 keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen".
Bei den Verhandlungen wurde mit Hilfe von zahlreichen Sachverständigen geprüft, ob Block 9 die Umwelt, wie vom BUND behauptet, stark belaste. Dies konnten die Richter nicht erkennen. So würden die zulässigen Grenzwerte für die Luftschadstoffe von dem neuen Steinkohleblock deutlich unterschritten. Auch in Verbindung mit den weiter betriebenen Blöcken 6 und 8 würde keine erhebliche zusätzliche Lärmbelastung verursacht. Sicherheitsrechtliche Bedenken, insbesondere wegen der Verwendung des Stahls "T 24", wurden in der mündlichen Verhandlung durch den Sachverständigen ausgeräumt, teilte das Gericht mit.
Dieser hatte sich bei anderen Kraftwerken als rissanfällig gezeigt. Noch sei mit dem Kesselbau am Rheinufer in Mannheim allerdings nicht begonnen worden, teilte das GKM mit. Man gehe davon aus, dass es in Mannheim nicht zu Problemen wie an anderen Kraftwerksbaustellen in Deutschland komme.
Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Belange stünden der Errichtung von Block 9 ebenfalls nicht entgegen, da der vorgesehene Standort seit Jahrzehnten für die Kohlelagerung und für industrielle Zwecke genutzt werde. Die Bau- und Betriebsgenehmigung dürfe vom Regierungspräsidium auch nicht mit dem Verweis versagt werden, dass Alternativen zum Energieträger Steinkohle zur Verfügung stünden. Auch der Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid könne nach dem Immissionsschutzgesetz nicht berücksichtigt werden.
Das Großkraftwerk äußerte sich zufrieden über die VGH-Entscheidung. "Das GKM hat sich immer an Recht und Gesetz gehalten", sagte Sprecher Thomas Schmidt. Der 1,2 Milliarden Euro teure Bau werde wie geplant fortgesetzt. Der BUND zeigte sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht. "Dies ist eine Niederlage für die Umwelt und Bevölkerung im ganzen Land", so BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. "Wir konnten in der Verhandlung zeigen, dass viele Beeinträchtigungen der Umgebung im Genehmigungsverfahren nicht genügend berücksichtigt wurden." Der BUND prüft, Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.
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