Früher waren wir der Meinung, im Käfertaler Wald, der ausdrücklich als "Erholungswald" definiert ist, könne man - im Gegensatz zum Wohngebiet - ohne auf Fahrzeuge Rücksicht nehmen zu müssen, spazieren gehen, radfahren oder seinen Hund ausführen. Inzwischen haben wir eingesehen, dass dem nicht so ist.
Ganz offensichtlich genießen städtische oder forstamtliche, wozu auch immer gehörende Fahrzeuge das Recht, zwischen Schönau, Karlstern und dem Grünflächenamt nach Belieben, zumindest jeden Tag zweimal, den kürzesten Weg, nämlich entlang der Ahornallee, auch in der kürzesten Zeit zurückzulegen, ohne bei Begegnungen mit Spaziergängern womöglich langsamer zu fahren.
Höllenlärm in der Ahornallee
Möglichst mit Anhänger, der bei geschätzten 30 km/h auf der Schlaglochpiste namens Ahornallee einen Höllenlärm verursacht, worauf man aber in einem "Erholungswald" keine Rücksicht zu nehmen braucht. Auch wenn es im Waldgesetz heißt: "Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen", betrifft dies offenbar nicht die Fahrer dieser Fahrzeuge.
Neuerdings benutzen die Fahrzeuge sogar den parallel zur Ahornallee verlaufenden, markierten Reitweg, wie heute um die Mittagszeit beobachtet. Laut der "Erholungswaldsatzung" ist es "verboten, auf Reitwegen ... Rad zu fahren". Auto fahren geht anscheinend völlig in Ordnung. Gassi gehen wir seither nur noch mit angeleintem Hund.
Alles andere ist viel zu gefährlich und in diesem "Erholungswald" wohl nicht vorgesehen.