Zum Thema - Rettungsdienst / Artikel vom 8. Oktober Kommune in der Pflicht

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Über die Organisation des Rettungsdienstes wird seit einigen Wochen verstärkt diskutiert.

© Prosswitz

Dem Mannheimer Oberbürgermeister ist es schon seit längerem bekannt, dass es Missstände bei der Annahme von rettungsdienstlichen Notrufen gibt, und hat bisher nicht gehandelt. Wenn auch nach dem Landesgesetz das Rote Kreuz und andere Organisationen für die Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt sind, so hat die Kommune doch die Verantwortung für einen funktionierenden und leistungsfähigen Rettungsdienst.

Obwohl dies auch dem Gemeinderat der Stadt Mannheim bekannt ist, hat er bisher nicht gehandelt. Laut Paragraf 2 (3) des Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg ist die Kommune für einen funktionierenden Rettungsdienst verantwortlich.

Leitstelle in Mannheim

Wenn ich jetzt noch in diesem Artikel lesen muss, dass man die Notrufe der Stadt Mannheim in die integrierte Leitstelle des Rhein Neckar Kreis verlegen möchte, kann ich nur noch den Kopf schütteln. Wo bleibt hier das Verantwortungsbewusstsein für die Bürger der Stadt Mannheim, wenn man den Notruf 112 auf eine überlastete Leitstelle, umleitet? Laut dem Rettungsdienstgesetz und dem Feuerwehrgesetz sind integrierte Leitstellen zu bilden. Eine integrierte Leitstelle kann auch von einem Stadtkreis gebildet werden. Warum bildet die Stadt nicht eine integrierte Leitstelle der Stadt Mannheim? Dann hätte sie die Kontrolle für einen funktionierenden Rettungsdienst.

Ich hoffe, dass der Gemeinderat zum Schutz und zum Wohle der Bürger der Stadt Mannheim endlich handelt.