Zum Thema - Bundesgartenschau Oft nur oberflächlich

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Die Bundesgartenschau 2023 sorgt in Feudenheim für Gesprächsstoff.

© Prosswitz

Sehr amüsant, dass der "Mannheimer Morgen" für seine Serie "Die Bürgerschaft wird nie vom Oberbürgermeister und seiner Verwaltung informiert und an Entscheidungen beteiligt", nun auch schon schreckliche Vorkommnisse im Hauptausschuss bemühen muss.

Da wird doch tatsächlich ein Bezirksbeirat nicht gehört und sofort ohne die Beachtung seines Redebeitrags eine Abstimmung durchgezogen. Da muss dann ob einer solchen Unglaublichkeit auch der Oberbürgermeister gleich zum Kurfürsten werden, denn anders kann ein solches Verhalten ja kaum erklärt werden. Schade ist nur, dass nicht erwähnt wird, dass ein solches Übersehen immer wieder einmal passiert, dabei nicht nur Bezirksbeiräte betroffen sind, sondern sogar Stadträtinnen und Stadträte.

Schade ist auch, dass es in allen mir bekannten (und auch schon selbst erlebten) Fällen dem/der Betroffenen immer gelungen ist, durch einen entsprechenden verbalen Hinweis doch noch zu seinem Rederecht zu kommen. Wenn man dies selbst schon einmal war weiß man auch: Nicht immer ist es einer Sitzungsleitung möglich, alle Wortmeldungen zu erfassen - da kann tatsächlich auch einmal etwas übersehen werden (auch von Dezernenten und Kurfürsten).

Zum Thema Information (gerade auch für Bezirksbeiräte) kann - zumindest wer lesen kann - nicht behaupten, nicht ausreichend über anstehende Themen informiert zu werden. Oft genug ist mir aber aufgefallen, dass die zahlreiche zur Verfügung gestellte Literatur nicht oder nur oberflächlich gelesen wird - zu sehen war dies beispielsweise bei den teilweise unsäglichen Debatten über die Neuregelungen der Bezirksbeiratsarbeit.

Schön wäre es aber, wenn sich auch der "Mannheimer Morgen" mehr Gedanken darüber machen würde, in wieweit eine Bürgerbeteiligung, wie sie ja gerade durch die Bezirksbeiräte geleistet wird, noch verbessert werden könnte. So zum Beispiel durch eine im Rahmen der Gemeindeordnung mögliche stärkere Beteiligung und Entscheidungsbefugnis der Bezirksbeiräte bei Entscheidungen, die den eigenen Stadtteil betreffen.

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