Ferienhaus

Nach Brexit kein Steuervorteil mehr

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Neustadt/Weinstraße. Der drohende Brexit Großbritanniens aus der EU hat auch Einfluss auf die deutsche Einkommenssteuererklärung. Denn bislang können Besitzer von Ferienhäusern in Großbritannien haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen für diese Immobilien geltend machen, erklärt der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Bis zu 20 Prozent der Rechnungen - bis maximal 1200 Euro im Jahr - sind bislang für solche Handwerkerleistungen absetzbar. Mit einem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union würde dieser Steuervorteil in Zukunft allerdings entfallen. dpa

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