berlin.
Wird die Wohnungstür bei einem Einbruch beschädigt, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. "Es handelt sich dabei um eine Instandsetzung", erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Die Kosten für die Reparatur dürften daher nicht an den Mieter weitergegeben werden. "Der Vermieter muss schließlich dafür sorgen, dass die Wohnungstür abschließbar ist."
Im Schadensfall müssten Mieter ihren Vermieter sofort informieren, erklärt Happ. Ist dieser nicht zu erreichen, dürften Mieter selber eine Reparatur veranlassen. "Die Rechnung muss dann der Vermieter übernehmen." Allerdings sollte die Maßnahme sinnvoll sein und nicht etwa ein teures Sicherheitsschloss eingebaut werden. dpa
Leser-Kommentare
Aufgrund von nicht freigegebenen Kommentaren kann die Anzahl dargestellter Kommentare abweichen