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Prinz-Haus: Nach dem Sturz eines Obdachlosen in T 1 geht die Polizei nicht mehr von Fremdverschulden aus

Gefallen – und nicht beraubt 

Von unserem Redaktionsmitglied Roger Scholl

Aufräumarbeiten: Ein klaffender Abgrund tut sich auf. Arbeiter füllen Fässer mit Unrat aus der Immobilie - und finden ein "Nachtlager".

©  Troester
© Troester
© Troester

Überraschende Wende in den Ermittlungen wegen des Sturzes eines Obdachlosen im ehemaligen Prinz-Haus am 8. Januar (wir berichteten): Nach Informationen des "MM" geht die Polizei mittlerweile nicht mehr davon aus, dass der 46-jährige Litauer abends in der "Sorgen-Ruine" an der Breiten Straße überfallen und beraubt wurde. Befragungen hätten inzwischen ergeben, dass der Mann, der ursprünglich angegeben hatte, Unbekannte hätten ihm in dem Abriss-Gemäuer den Geldbeutel abgenommen und ihn in einen Schacht gestoßen, wohl ohne Fremdeinwirkung vier Meter tief hinabgestürzt ist. Und auch seine Börse, so habe der Obdachlose inzwischen eingeräumt, sei ihm Monate zuvor schon abhanden gekommen.

Gestern Morgen in der Ruine: Arbeiter der Firma Bernd Brems aus Biblis räumen fassweise Unrat aus den Etagen. Die Bilder, die sich einem im Inneren des Gebäudes offenbaren, legen den Verdacht nahe, dass die windgeschützen Winkel des Hauses wohl schon länger als Schlafstatt genutzt worden sind: ein Matratzenlager mit Decken und Kissen und einer Reisetasche, davor ein Koffer, Schnürschuhe, Socken. Die Polizei weiß von den nächtlichen "Gästen" der Ruine, auch aus der Nachbarschaft hatte es immer wieder Beschwerden über die Zustände in T 1 gegeben. Polizeisprecher Martin Boll: "Wir konnten den 46-Jährigen inzwischen befragen, er meint sich zu erinnern, dass auch am Tag des Unfalls, also am 8. Januar, mehrere andere Obdachlose mit ihm in dem Haus waren".

Und noch über weitere Einzelheiten kann das Sturz-Opfer inzwischen berichten: "Er hat angegeben, dass ihm der Geldbeutel schon vor drei Monaten abhanden gekommen war, damals will er sich noch am Hauptbahnhof nachts aufgehalten haben". Gestohlen oder einfach verlegt - das weiß die Polizei nicht: "Wir ermitteln jedenfalls nicht mehr wegen Raubes". Die genauen Umstände des abendlichen Unfalls sind dagegen noch verschwommen - Martin Boll: "Der Mann muss an dem betreffenden Tag stark getrunken haben, als meine Kollegen und die Rettungskräfte vor Ort waren, hatte er 2,33 Promille Alkohol im Blut". Was den Sturz betrifft, sehen die Ermittler nunmehr keine Indizien für ein Fremdverschulden: "Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist er selbst in den Fahrstuhlschacht gestürzt. Er weiß es nicht mehr". Alles, was der Obdachlose dazu noch sagen könne, sei, dass er mit einer Taschenlampe im Haus herumgelaufen sei und dass er dann etwa eine Stunde verletzt im Schacht gelegen und um Hilfe gerufen habe. Der Mann hatte sich bei dem Sturz Knochenbrüche und Verletzungen an der Halswirbelsäule zugezogen.

Eigentümer in der Pflicht

Nach dem Unglück hatte die Stadt rasch reagiert, man habe veranlasst, dass der Bauzaun wiederhergestellt und die "Schlupflöcher" darin geschlossen werden, hieß es zwei Tage nach dem Vorfall. Josef Krah, der Leiter des städtischen Fachbereichs Baurecht: "Die Sicherungspflicht liegt hier eindeutig beim Eigentümer, wenn Personen allerdings trotz eines gut gesicherten Bauzauns einsteigen, dann ist das Einbruch". Im Rahmen der Bauaufsicht gehe ein Bauaufseher nun regelmäßig dort vorbei und prüfe, ob der Zaun auch ja ordnungsgemäß verschlossen ist.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) schaue ebenfalls täglich am Objekt vorbei, so ein Stadtsprecher, man habe jedoch keinen Zutritt auf das Privat-Gelände - es sei denn, Gefahr ist im Verzug. Das war am 8. Januar der Fall.

© Mannheimer Morgen, Donnerstag, 24.01.2013

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