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Im Expertenchat zum Thema BAföG standen Ernst Stekl von der Stadt Mannheim und Petra Winter vom Studentenwerk Mannheim Rede und Antwort. Die Fragen und Expertentipps sind in unserem Chat-Protokoll nachzulesen.
redaktion: Willkommen in unserem Morgenweb-Chat!
redaktion: Heute geht es um das Thema BAföG
redaktion: Ernst Stekl von der Stadt Mannheim und Petra Winter vom Mannheimer Studentenwerk beantworten unter dem Pseudonym "bafoegexperte" Ihre Fragen!
redaktion: Hallo Domi! Wir freuen uns auf Ihre Frage!
Domi: Also ich bin Schülerin bzw. Azubi als Erzieherin (sprich kein Geld bis zum Annerkennungsjahr) meine Eltern verdienen ca. 5000 netto im Monat, habe ich einen Anspruch auf Bafög???
Domi: und wenn ja wie hoch wäre denn der monatliche Betrag?
redaktion: Hallo Blicker! Unsere Experten freuen sich auf Ihre Fragen rund ums BAföG
bafoegexperte: Hallo Domi, die zweijährige Ausbildung zur Erzieherin ist grundsätzlich förderfähig nach dem BAföG. Ob konkret gefördert wird, ist aber u.a. abhängig vom Einkommen der Eltern und weiteren Geschwistern. Als Einzelkind ist das Einkommen der Eltern zu hoch.
Blicker: Elterneinkommen: Werden die Mietkosten der Eltern vom Einkommen der Eltern abgezogen?
redaktion: Wir begrüßen Fabian in unserem Chat!
Domi: Also ich habe 2 Geschwister die aber schon ihr eigenes Geld verdienen und auch nicht mehr zuhause wohnen! Meine Ausbildung geht noch 2 Jahre und ich bekomme erst im Anerkennungsjahr Geld
Domi: Was ist denn der Bildungskredit
Fabian: Welche Kriterien sind notwendig um BAföG zu erhalten?
bafoegexperte: @Domi: Wenn gefördert würde, wäre der Bedarf mtl. 212 Euro, wenn nicht bei den Eltern gewohnt wird und von der Wohnung der Eltern keine vergleichbare Schule erreichbar ist, wären es 455 Euro; auch wenn man verheiratet ist oder mit einem Kind zusammenlebt.
redaktion: Uhensel - willkommen in unserem Chat! Wie lautet Ihre Frage?
bafoegexperte: @blicker: Es wird vom Brutto-Einkommen der Eltern abzüglich pauschaler Beträge, je nachdem, ob die Eltern sozialversichtungspflichtig oder als Beamte oder Selbständige beschäftigt sind, abzüglich fester und prozentualer Freibeträge je nach Familiengröße ausgegangen. Konkrete Ausgaben, wie Miete werden nicht berücksichtigt.
Domi: Mein Vater ist Rentner und meine Mutter Beamtin
Domi: Kann ich BAföG bekommen?
bafoegexperte: @fabian: Es ist davon abhängig, welche schulische Ausbildung besucht wird (ist es eine BAföG-förderfähige?) und wie das eigene Einkommen und Vermögen und das der Eltern und natürlich des Ehegatten sind.
Blicker: Wenn z.B. durch hohe Mietbelastungen eine Finanzierung des Studiums der Kinder nicht möglich ist, gibt es dann andere Möglichkeiten?
redaktion: Hallo Sabrina! Willkommen in unserem Expertenchat zum Thema BAföG!
Uhensel: Zur Vorbereitung Ihrer guten Aktion, wäre die Veröffentlichung von Links zur Info (BAföG / Kredite) gut gewesen. Gibt es die?
Fabian: Ich besuche eine Privatschule mein Vater ist Rentner und meine Mutter arbeitet halbtags. Langen diese Kriterien um BAföG zu erhalten?
bafoegexperte: @domi: Der Bildungskredit ist ein Leistung von 300 Euro monatlich des Bundesverwaltungsamtes in den letzten beiden Jahren eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung mit berufsqualifizierendem Abschluss. Es gibt aber, anders als beim BAföG, keine gesetzliche Grundlagen. Der Antrag kann dann z.B. abgelehnt werden, wenn die eingeplanten Mittel erschöpft sind. Auskünfte und Vordrucke erhalten Sie von den Ämtern für Ausbildungsförderung, bearbeitet wird es zentral beim Bundesverwaltungsamt in Köln
Sabrina: Kann man BAföG erst beantragen, wenn man eine Studienbescheinigung hat? Oder reicht ein Zulassungsbescheid aus?
redaktion: @Uhensel: Wir werden in der Mittwoch-Ausgabe des Mannheimer Morgen über unseren Chat und unsere Telefonaktion berichten. Dabei werden wir auch Links veröffentlichen, die sich dann auch hier im Morgenweb finden werden
Uhensel: Merci
Domi: Dankeeee =)
bafoegexperte: @blicker: Falls die Einkünfte der Eltern zu hoch sind, um Ausbildungsförderung zu erhalten, kann auch bei der KfW-Bank ein Studienkredit beantragt werden.
Steffen: Mein Vater ist vor 2 Jahren gestorben und ich habe dadurch ein Teil unseres Hauses geerbt. Wird mir deswegen BAföG verweigert?
bafoegexperte: @fabian: Die konkreten Einkommensdaten der Eltern sind erforderlich, um dies berechnen zu können.
Domi: Was ist denn dieser Studienkredit genau?
redaktion: Wir begrüßen Nadine in unserem Experten-Chat zum Thema BAföG!
Nadine: hallo, wer kann eigentlich alles BAföG bekommen? Und wonach richtet sich das?
bafoegexperte: @sabrina: Für den Antrag auf Ausbildungsförderung reicht vorläufig auch der Zulassungsbescheid. Evtl. Fragen können bereits dann mit dem Amt geklärt werden. Zur endgültigen Bearbeitung ist natürlich die Studienbescheinigung notwendig.
Fabian: Meine Eltern haben ein Nettoeinkommen von 3520 Euro inklusiv Kindergeld. Sie haben aber auch Darlehensverträge in Höhe von 1080 Euro. Meine Schule kostet mich monatlich 285 Euro.
bafoegexperte: @steffen: Ausbildungsförderung ist auch abhängig vom Vermögen der Auszubildenden. Bei einer unbilligen Härte kann das Vermögen anrechnungsfrei bleiben. Dies kann z.B. bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus der Fall sein, müsste aber im Einzelfall geklärt werden.
redaktion: @Uhensel: Informationen rund um das Studenten-BAföG finden sich etwa auf www.studentenwerk-mannheim.de
Uhensel: Nochmal Danke
redaktion: Wir begrüßen Frank in unserem Chat!
bafoegexperte: @fabian: Die Ausbildungsförderung ist u.a. abhängig vom Brutto-Einkommen; Kindergeld zählt nicht als Einkommen im Bereich des BAföG, Schulden der Eltern und Schulgeld werden nicht berücksichtigt. als Einzelkind wäre das Einkommen der Eltern zu hoch.
Fabian: Was kann vom Einkommen der Eltern abgezogen (z.B. private Krankenversicherung)
Sabrina: Und wie lange dauert die Bearbeitung eines solchen Antrags für Ausbildungsförderung in der Regel? Und wo bekommt man diesen Antrag? Besteht die Möglichkeit, diesen im Internet auszufüllen und abzuschicken?
bafoegexperte: @nadine: Schüler und Studenten, die eine der in § 2 und § 3 BAföG abschließend aufgezählten Ausbildungsstätten besuchen, können Ausbildungsförderung erhalten. Förderfähig ist eine allgemeinbildende und mindestens drei Jahre dauernde berufsbildende Ausbildung. Wie schon gesagt, ist die konkrete Förderung dann auch abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und vom Einkommen der Ehegatten und Eltern. Nur in Ausnahmen wird es unabhängig vom Einkommen der Eltern bewilligt.
redaktion: Hallo Simon! Willkommen in unserem Experten-Chat zum Thema BAföG!
Steffen: gilt Halbweisenrente als Einkommen?
Domi: Vielen Dank nochmal =)
Andrieux: Hallo
Nadine: wie hoch darf das Einkommen der Eltern bzw. der Studenten sein um Bafög zu bekommen?
redaktion: Und wir begrüßen Andrieux
Andrieux: würde mich auch interessieren
domi: mich auch
Nadine: :-)
redaktion: @Sabrina: (Antwort von Frau Winter): Antragsformulare können auf der Homepage des Bundesministeriums heruntergeladen werden: http://www.bafoeg.bmbf.de/
redaktion: @Sabrina: Die Bearbeitungszeit dauert, so unsere Expertin Frau Winter, mindestens zwei bis drei Monate. Der Antrag kann ausgedruckt werden und muss eigenhändig unterschrieben sein.
redaktion: @Sabrina: (Antwort von Frau Winter): Der Antrag kann auch formlos per E-Mail gestellt werden, die Formulare müssen innerhalb eines Monats nachgereicht werden.
diana: hallo
Andrieux: hi
diana: ich bräuchte mal bitte Hilfe
redaktion: Hallo Diana, willkommen in unserem Experten-Chat! Wie lautet Ihre Frage!
diana: hallo, wenn meine Eltern eine Eigentumswohnung kaufen und ich dort wohne und Miete an sie bezahle bekomme ich dann auch BAföG?
dine: wo muss ich denn BAföG beantragen
Sabrina: Erfahre ich auf der Homepage des Bundesministeriums auch, was neben dem Antragsformular und dem Zulassungsbescheid der Hochschule noch an Unterlagen oder Sonstigem von dem zuständigen Amt benötigt wird?
bafoegexperte: @fabian: Vom Einkommen der Eltern werden für die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken,- Renten- und Arbeitslosenversicherung) pauschal 21,5 % für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, 35 % für Selbständige und 12, 9 % für Beamte und Rentner abgezogen. Ebenso die tatsächlich gezahlte Einkommens- und Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Als feste Beträge für den Lebensunterhalt der Eltern werden bei miteinander verheirateten Eltern mtl. 1555 Euro, bei nicht mit einander verheirateten Eltern jeweils 1.040 Euro, für jedes Geschwisterkind, das nicht in einer förderfähigen Ausbildung ist und von den Eltern unterhalten wird jeweils 470 Euro abgezogen. Prozentual werden dann von der Zwischensumme 50 % für die Eltern und 5 % für jedes der genannten Geschwister berücksichtigt. Das übrig gebliebene Einkommen wird von den Eltern angerechnet. Sind mehrer Kinder in eine förderfähigen Ausbildung, wird dieser Betrag nochmals auf diese Kinder aufgeteilt.
redaktion: @Steffen: (Antwort von Frau Winter): Halbweisenrente gilt als Einkommen. Es gibt einen Freibetrag von 120 Euro (Berufsfachschüler 165 Euro), der Rest wird angerechnet.
Andrieux: meine nächste Frage wäre, wie hoch die Zinsen auf das BAföG sind und bis wann es abbezahlt sein muss und ob es irgendwelche Vergünstigungen gibt bei der Rückzahlung?
bafoegexperte: @diana: Sie können dann auch Ausbildungsförderung erhalten; werden aber bei der Feststellung des Bedarfs so behandelt, als würden Sie bei den Eltern wohnen.
Fabian: ok danke für ihre Hilfe, bye
redaktion: @Nadine: (Antwort von Frau Winter): Bei den Eltern kann das Einkommen nicht pauschal beziffert werden, das Einkommen der Auszubildenden darf nicht höher als 400 Euro sein, sonst wird gekürzt. Für Schüler und Studenten gilt das gleiche
bafoegexperte: @sabrina: Kurz und bündig: JA
diana: wieso, ich bezahle doch dann Miete wie die anderen auch? Was ist der Unterschied zwischen Ausbildungsförderung und BAföG? Ich studiere doch!
dine: Bekomme ich trotzdem BAföG, auch wenn mein Vater selbstständig ist?
Nadine: Wie kann ich rausbekommen, ob ich BAföG erhalten kann oder ob das Einkommen meiner Eltern zu hoch ist?
Martha: warum dauert es eigentlich so lange, bis die BAföG-Anträge bearbeitet sind? Selbst die Nachfolgeanträge. Meist ändert sich doch nichts zu den Vorgängern...
Steffen: Danke für eure Hilfe
bafoegexperte: @dine: Zuständig ist für Studierende an Hochschulen das bei den entsprechenden Studentenwerken eingerichtete Amt für Ausbildungsförderung; in Rheinland-Pfalz das bei er Hochschule selbst eingerichtete Amt für Ausbildungsförderung. Für alle anderen schulischen Ausbildungen sind die bei den Stadt- oder Landkreisen eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung zuständig:
redaktion: @Andrieux: (Antwort von Frau Winter): Das BAföG ist in der Regel in der Hälfte Zuschuss und in der anderen Hälfte unverzinsliches Darlehen. Das BAföG Bankdarlehen wird verzinst, zurzeit liegt der Zinssatz bei effektiven 2,05 Prozent. Das ändert sich aber jedes halbe Jahr. Bei diesem Darlehen beginnt die Rückzahlungspflicht ein halbes Jahr nach der letzten Auszahlung. Beim unverzinslichen Darlehen beginnt die Rückzahlung fünf Jahre nach Ende der Ausbildung.
SUeltz: Falls ich mich einmischen darf: @ Nadine, Tipp: Vorabberechnung kann man gut mit http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ machen
Nadine: alles klar. vielen dank :-)
Sabrina: Vielen Dank für die Auskünfte.
redaktion: @Nadine: Der BAföG-Rechner wäre auch der Tipp von unserer Expertin gewesen. Sie hat folgende Adresse: www.studentenwerk-mannheim.de, Stichwort: BAföG & Co. Dort ist ein weiterer Rechner verlinkt.
Andrieux: stimmt es, dass wenn man das BAföG zur Hälfte zurückzahlt (also auf einen Schlag sozusagen), dass man dann die andere Hälfte erlassen bekommt?
SUeltz: Wie ist das mit dem nachträglichen "Korrigieren" vom Einkommen, dass man normalerweise ja nur in Vorausschätzung angibt ? In meinem Fall habe ich die ersten 3 Monate BAföG erhalten, danach war ich mit Stipendium im Ausland. Muss ich "ausländisches" Einkommen/Ausgaben mit angeben, auch wenn ich für diese Zeit gar kein BAföG mehr bekommen hab/ beantragt hab ?
redaktion: @Martha: (Antwort von Frau Winter): Die Dauer resultiert aus den vielen Angaben, die notwendig zur BAföG-Berechnung sind, und die oft erst nachgereicht werden müssen. Bei Folgeanträgen ist es ganz wichtig, dass diese zwei Monate vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden, dann gibt es in der Regel keine Zahlungsunterbrechung. Wer diesen Termin verpasst, gerät in die Antragsflut der Erstsemester-BAföG-Anträge.
bafoegexperte: @dine: Ergänzend für die Zuständigkeiten bei den schulischen Ausbildungen: Beim Besuch von Abendgymnasien, Kollegs (nicht Berufskollegs), Akademien und Höheren Fachschulen ist immer das Amt am Ausbildungsort zuständig. Aber aufgepasst: Die Schulen sind frei in ihrer Namensgestaltung; der Name selbst sagt nichts über die förderfähige Stellung der Schule aus. Für alle anderen Schulen ist grundsätzlich das Amt für Ausbildungsförderung des Stadt- oder Landkreises zuständig, in dessen Bereich die Eltern wohnen. Ausnahmsweise ist das Amt zuständig, wo die Schüler selbst wohnen, wenn z.B. die Eltern in verschiedenen Amtsbereichen leben, wenn die Auszubildenden selbst verheiratet sind oder waren oder kein Elternteil in Deutschland lebt.
redaktion: Noch ein allgemeiner Tipp von Frau Winter vom Studentenwerk: Bei finanziellen Notlagen hilft auch die Darlehens-Kasse des Studentenwerks mit Überbrückungsdarlehen. Mehr dazu auch unter http://www.studentenwerk-mannheim.de
diana: ??
Martha: aber selbst, wenn das geschieht, dauert es lange. Gibt es eine Möglichkeit, eben ohne Zahlungsunterbrechung an das Geld zu kommen?
bafoegexperte: @Andrieux: Das Darlehen der Ausbildungsförderung kann teilweise erlassen werden, wenn es in größeren als den Mindesttilgungsraten zurückgezahlt wird, max. können 50 % erlassen werden. Zuständig sind hierfür nicht die Ämter für Ausbildungsförderung sondern zentral das Bundesverwaltungsamt in Köln.
redaktion: @SUeltz: (Antwort von Frau Winter): Wer im Ausland studiert, hat zunächst einmal keinen Anspruch auf Auslands-BAföG. Hierzu muss ein Antrag beim Zuständigen Auslandsamt gestellt werden. Da kommt es wiederum darauf an, in welches Land man geht. Die Adressen der Auslandsämter und Zuständigkeiten finden sich hier: http://www.bafoeg.bmbf.de/
Andrieux: danke
redaktion: @SUeltz (Antwort von Frau Winter): Steigt das Einkommen im Bewilligungszeitraum, muss man dies dem BAföG-Amt mitteilen. Nachweise über das Brutto-Einkommen müssen dort eingereicht werden. Zur Kürzung des BAföG kommt es nur, wenn das durchschnittliche Brutto-Monats-Einkommen über 400 Euro liegt.
dine: ???ist meine Frage angekommen???
redaktion: @Martha: (Antwort von Frau Winter): Die einzige Möglichkeit, fristgerecht an das Geld zu kommen, ist wie bereits erwähnt, den Folgeantrag mit mindestens zwei Monaten Vorlauf zu stellen. Wichtig ist natürlich: Er muss im Wesentlichen vollständig sein.
Andrieux: okay bye
SUeltz: Oh, da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es ging mir um den nachträglichen Einkommensnachweis für das vergangene Jahr, wobei ein Großteil des Einkommens direkt für den (nicht- BAföG-berechtigten) Auslandsaufenthalt eingesetzt wurde (staatl. Stipendium + dortige Bezahlung). Zählt das mit rein, bzw. muss ich das nachträglich alles nochmal "Updaten" bei der BAföG-Stelle oder ist das egal, da ich für die Zukunft kein BAföG mehr beantragen will. kurz: Wie ist die nachträgliche Berichtspflicht für das Einkommen?
dine: ????bekomme ich auch Bafög wenn mein Vater selbstständig ist???
dine: meine Mutter arbeitet noch als angestellte
redaktion: @SUeltz: (Antwort von Frau Winter): Pauschal kann die Frage nicht beantwortet werden. Grundsätzlich muss das Einkommen nachgewiesen werden, damit geprüft werden kann, ob es zu einer Kürzung kommt.
diana: ist meine Rückfrage angekommen?
bafoegexperte: @diana: Ausbildungsförderung ist die Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Es ist daher kein Unterschied zwischen der Ausbildungsförderung und dem "BAföG". Ob man bei den Eltern wohnt oder von der Wohnung der Eltern eine entsprechende zumutbare Schule erreichbar ist, ist bei einer Berufsfachschule und bei allgemeinbildenden Schule ab der 10. Klasse (Realschule, Gymnasien) entscheidend, ob die Ausbildung förderfähig ist. Bei Berufsfachschulen, die innerhalb von zwei Jahren zu einem Berufsabschluss führen, z.B. BFS für Physiotherapeuten, BFS für chemisch-technische Assistenten ist diese Frage abhängig für die Höhe des Bedarfs: 212 Euro, wenn man bei den Eltern wohnt oder von dort eine Schule erreichbar ist bzw. max. 455 Euro, wenn dies nicht zutrifft. Persönliche Gründe, Schwierigkeiten im Elternhaus usw. werden im BAföG nicht berücksichtigt. Dafür können die Leute mit einem Bedarf von 212 Euro evtl. ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten.
redaktion: @Dine: (Antwort von Frau Winter): Grundsätzlich ja - es kommt auf die Höhe des Einkommens des selbstständigen Vaters an.
redaktion: Liebe Chat-Teilnehmer: Vielen Dank für die vielen Fragen! Sollten wir nicht auf alle eine Antwort gegeben haben, stehen unsere Experten jetzt am Telefon zur Verfügung.
redaktion: Die einzelnen Telefonnummern finden Sie hier: http://www.morgenweb.de/nachrichten/wirtschaft/20100209_telefonaktion1.html
diana: anders gefragt! zur zeit bekomme ich BAföG. ich wollte jetzt nur wissen ob ich auch eine Förderung bekomme, wenn ich in der Eigentumswohnung meiner Eltern wohne und denen Miete bezahle und dies auch auf dem Kontoauszug ersichtlich ist? aber danke auch für die anderen Infos :-)
redaktion: Sie können uns auch noch eine Mail an redaktion@morgenweb.de schicken, die wir dann an unsere Experten weiterleiten!
redaktion: Damit verabschieden wir uns! Vielen Dank für alle Fragen!
Nadine: vielen dank. tschüss
Adresse der Seite: http://www.morgenweb.de/meinung/chat/20100209_chat_bafoeg.html