Mannheim. Zum dritten Mal steht Harry Wörz vor Gericht, weil er vor zwölf Jahren versucht haben soll, seine Ex-Frau Andrea Z. in ihrer Wohnung in Birkenfeld bei Pforzheim zu erdrosseln. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn Kai stets ein klassisches Motiv für die Tat. Am Landgericht Mannheim sagte gestern unter anderem die Rechtsanwältin aus, die Harry Wörz im Scheidungsverfahren und im Streit um den kleinen Jungen beistand. Noch einen Tag vor der Tat war Wörz zu einem vereinbarten Termin in der Kanzlei erschienen.
Gespräch kurz vor der Tat
"Es war für mich ein entspanntes, normales Gespräch ohne Auffälligkeiten", erinnerte sich die Rechtsanwältin, die ein gemeinsames Sorgerecht für den Sohn als realistisch betrachtete. Andrea sollte demnach der betreuende Elternteil sein. Wörz hätte nur bei grundlegenden Fragen wie Einschulung, schwere Operationen oder Religionswechsel Einfluss gehabt. Das habe ihr Mandant akzeptiert, sagte die Juristin aus.
Vor allem sei es Wörz darum gegangen, dass Kai auch einmal über Nacht bei ihm bleiben kann. Mehr habe er nicht gewollt. Sie habe ihm gute Aussichten bescheinigt, da der Junge an fremde Bettchen gewohnt sei. Immerhin durfte Kai regelmäßig bei Andreas und bei Harrys Eltern übernachten. "Herr Wörz hat Kai öfter als nur alle 14 Tage gesehen und er wusste, er würde ihn irgendwann über Nacht haben", sagte die Juristin und schloss das Thema Sorgerecht somit als Motiv ausdrücklich aus.
Der Prozess wird heute, 9 Uhr, am Landgericht Mannheim fortgesetzt. Neben der Mutter des Opfers sollen weitere Beamte der Pforzheimer Polizei gehört werden. In der Befragung wird es um wichtige Funksprüche der Tatnacht gehen, die erstmals durch die Kammer um Richter Rolf Glenz ausgewertet wurden. cat
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