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Dienstag, 22.05.2012

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Urteil:

Nach Unfall nicht zu schnell in Werkstatt

Detmold. Nach einem Unfall sollten Autobesitzer ihren demolierten Wagen nicht zu schnell in die Werkstatt bringen. Denn die Regulierung durch die Versicherung kann mehrere Wochen dauern. Einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen des Nutzungsausfalls besteht in der Bearbeitungszeit nicht automatisch, entschied das Landgericht Detmold. Daher sollten Autofahrer die Zusage der Versicherung abwarten. In dem Fall hatte ein Autofahrer am 30. August 2010 einen Unfall. Einen Tag später informierte der Mann die Haftpflichtversicherung und brachte seinen Wagen in die Werkstatt. Da er die Reparatur aber nicht aus eigener Tasche bezahlen konnte, behielt die Werkstatt das Auto, bis die Versicherung die Rechnung am 5. Oktober beglich. Der Geschädigte verlangte eine Nutzungsausfallentschädigung - diese Forderung wiesen die Richter ab. dpa

© Mannheimer Morgen, Dienstag, 31.01.2012

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