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Wer muss schippen? Wer darf streuen?

Tipps und Regeln für die Eisbekämpfung

Salzstreuen ist verboten. Für viele kam diese Nachricht zum Wintereinbruch im Südwesten überraschend - schließlich machen es die Nachbarn doch auch. Mit Rücksicht auf Sträucher und Bäume ist das Streuen von Salz etwa in Stuttgart seit gut 20 Jahren nur noch zur Bekämpfung von Blitzeis gestattet. Es drohen sogar Bußgelder - kontrolliert wird das Salzverbot allerdings in den seltensten Fällen, wie der Städtetag Baden-Württemberg mitteilte. "Die Leute nutzen Salz, weil es einfach bequemer ist", sagte Gerhard Mauch.

Wer muss Schnee schippen?

Grundsätzlich sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gehwege eisfrei sind. Nahezu überall haben sie diese Pflicht aber an die Haus- und Grundstückseigentümer weitergegeben, die sie gegebenenfalls auf ihre Mieter übertragen - verbunden etwa mit der Kehrwoche. Der Briefträger zum Beispiel soll nicht stürzen und auch der Weg zu den Mülltonnen muss frei sein. Um Kosten für Hausmeister oder Schippdienste zu sparen, fegt so nicht selten jeder erstmal vor seiner eigenen Haustür.

Warum sollte kein Salz gestreut werden?

Durch Streusalz werden Bäume und Sträucher massiv geschädigt. Spritzwasser und salzhaltige Abwässer führen zur Ablagerung von Chloriden in Blättern, Blüten und Trieben. Die Pflanzen können irgendwann kein Wasser mehr aufnehmen und verdursten. "Die Hauptprobleme sind Wurzelschäden an Straßenbäumen", sagte Rüdiger Rosenthal, Sprecher des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Berlin. Außerdem würden Böden und das Grundwasser belastet. Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung und Beton an.

Was soll man stattdessen streuen?

"Wenn man den Schnee rechtzeitig wegräumt, ist das alles kein Problem", sagt Mauch. Bei Eis- und Schneeglätte sollte nach dem Räumen des Gehwegs Splitt, Sand und anderes salzfreies, abstumpfendes Streugut verwendet werden. Wer ist schuld, wenn jemand stürzt? Meist trägt nicht einer allein die Schuld. So tauche in den Satzungen immer wieder der Begriff "zumutbar" auf, berichtet Mauch. Schneit es etwa dann den ganzen Tag weiter, kann niemand dauerhaft verpflichtet werden mit Schaufel und Streugut parat stehen. Die Arbeit zu unterbrechen, um daheim Schnee zu schippen, sei für viele eben "nicht zumutbar", dazu gebe es auch diverse Gerichtsurteile. Mitten in einem Schneegestöber oder Eisregen zu schippen habe keinen Sinn. Häufig trage sogar der Gestürzte - juristisch gesehen - eine Mitschuld, sagt Mauch. Wer etwa mit schlechten Schuhen einen nicht geräumten Gehweg überquert, muss zumindest damit rechnen, dass er stürzen könnte und vorsichtig sein.

08. Januar 2010

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