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Prost! Aber kann Bier "bekömmlich" sein? Genau um diesen Werbeslogan geht es vor dem Ravensburger Landgericht.
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Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, steht in Leutkirch (Baden-Württemberg) in seiner Brauerei am Leerkisten-Rollband.
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Er nennt sein Bier "bekömmlich" und ist der Meinung, dass geht so in Ordnung. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hingegen vertritt die Auffassung, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt und eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggeriert.
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Auch Winzer dürfen nicht mit Werbeslogans wie "bekömmlich", "sanfte Säure" oder "Edition Mild" für ihren Wein werben. Sie sind bereits vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.
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Streit um Werbeslogans gibt es immer wieder. Bekannte Beispiele: Der Monsterbacke-Früchtequark, der angeblich so wichtig sein soll wie das tägliche Glas Milch. Verbraucherschützer bezweifelten das...
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...genauso wie bei der Milchschnitte. Foodwatch wollte mit einem Protest nach eigenem Bekunden deutlich machen, daß in der "Milchschnitte" keineswegs "nur das beste aus der Milch", sondern auch sehr viel Zucker enthalten sei.
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