Der Fall Schwetzingen hat es gezeigt: Die Entscheidung, welche Welterbe-Stätte zugelassen wird und welche nicht, ist wohl auch politisch motiviert. Denn ein Gremium wie die Unesco, das aus Experten zahlreicher Länder besteht, hat immer auch mit einer Vielzahl an Interessen und Meinungen zu kämpfen. Aber wie sollte man nun damit umgehen? Sollte ein dritter Antrag gestellt werden, nachdem man bereits einen ersten nachgebessert hat und nun auch der zweite infrage steht?
Nein. Denn offensichtlich zählen bei der UN-Kulturorganisation nicht allein inhaltliche und formelle Argumente. Der Antrag Schwetzingens war fundiert, mit über 500 Seiten sehr ausführlich. Und er hat neue Erkenntnisse etwa über die Einzigartigkeit des Badehauses, der Moschee oder der Parkanlage erbracht und dargestellt. Über ein außergewöhnliches Ensemble der Barockzeit, das Ausdruck für das Gedankengut der Aufklärung ist und ein Anlaufpunkt für kunstinteressierte Menschen aus der ganzen Welt. Ein dritter Antrag würde all diese Dinge nur wiederholen können. Und an einer politischen Entscheidung nichts ändern.