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Schweiz: Fahnder können beim Fiskus Gruppenanfragen stellen

Betrüger mit höherem Risiko

Die Schweiz beantwortet jetzt auch Gruppenanfragen.

© dpa

Berlin. Steuerbetrüger müssen trotz des gescheiterten Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz mit einem höheren Entdeckungsrisiko leben. Seit Anfang Februar können deutsche Steuerfahnder sogenannte Gruppenanfragen an die Schweiz stellen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Ob es bereits derartige Gruppenanfragen gab, ließ das Ministerium gestern in Berlin auf Anfrage offen.

Gruppenanfragen beziehen sich auf Personenkreise, die bestimmte Verhaltensmuster erfüllen, die den Verdacht auf Steuerflucht begründen. Es kann also nach Personen gefragt werden, die Vertragskonstrukte zur Steuervermeidung nutzen. Bei Verdacht auf Steuerbetrug leistet die Schweiz seit dem 1. Februar auch bei solchen Gruppen Amtshilfe, nicht mehr nur in namentlich bekannten Einzelfällen.

Hintergrund ist das neue schweizerische Steueramtshilfegesetz, das am 1. Februar in Kraft getreten ist. Es wurde an neue Standards der Industrieländer-Organisation OECD angepasst. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wiederum hatte den entsprechenden Artikel im Juli 2012 erneuert.

Nicht rückwirkend möglich

Die Gruppenanfragen sind nicht rückwirkend möglich, wie aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums weiter hervorgeht. Sie seien nur zugelassen für solche Fälle, die Zeiträume seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Februar 2013 betreffen.

"Das Verhaltensmuster muss durch Fakten untermauert sein, um derartige Anfragen von sogenannten Ermittlungen ins Blaue hinein bzw. sog. ,fishing expeditions' abzugrenzen", heißt es in der Ministeriumsantwort auf eine Anfrage der Linken-Politikerin Barbara Höll weiter. "Welche Anfragen hierunter fallen können, wird sich erst anhand der in der Praxis auftretenden Fallgestaltungen präzisieren lassen." dpa

© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 13.02.2013
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