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Suche nach Identität

Madeleine Bierlein

Jeder Mensch hat das Recht zu wissen, wer seine biologischen Eltern sind. Das geht bereits aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1989 hervor. Erstmals hat nun die biologische Tochter eines anonymen Samenspenders in Hamm dieses Recht eingeklagt - mit Erfolg. Dass sie mit ihrer Forderung überhaupt bis vor ein Oberlandesgericht ziehen musste, ist der eigentliche Skandal an dieser tragischen Identitätssuche.

Obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist, wird sie in der Praxis - besser gesagt: in deutschen Samenbanken - oftmals ignoriert. Noch heute bekommen Spender von Sperma Anonymität zugesichert, was de facto die Persönlichkeitsrechte der zukünftigen Kinder aushebelt. Andere europäische Länder wie Schweden, Österreich, die Niederlande oder Großbritannien sind da viel weiter, einige haben sogar spezielle Gesetze zur Fortpflanzungsmedizin verabschiedet. Diese entbinden den Samenspender explizit von verwandtschaftlichen Rechten und Pflichten, gewähren aber zugleich dem Kind zu einem späteren Zeitpunkt Zugang zu seinen Daten.

Ähnliche Regelungen sind hierzulande längst überfällig. Denn die Klage der jungen Frau in Hamm dürfte nur die erste von vielen sein: Schätzungsweise 100 000 Kinder sind in Deutschland seit den 1970er Jahren mit Hilfe von Spendersamen gezeugt worden. Die erste Generation ist mittlerweile erwachsen, viele Männer und Frauen suchen nach ihrem Erzeuger und damit nach ihrer Identität.

Die 21-jährige Klägerin hat mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ihr Ziel aber noch immer nicht erreicht. Der zur Herausgabe der Daten verurteilte Mediziner behauptet, dass die Informationen über den Spender nicht mehr existieren. Auch das ist ein Skandal.

© Mannheimer Morgen, Donnerstag, 07.02.2013
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