NPD - Bundesverfassungsgericht entscheidet nächste Woche über Verbotsantrag der Bundesländer - und muss dabei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beachten

Zweiter Anlauf gegen die Rechtsextremen

Von 
Walter Serif
Lesedauer: 

Drei Mal hat die NPD in den vergangenen Jahren Bundesparteitage in Weinheim abgehalten. Vor allem 2015 kam es zu Auseinandersetzungen. Bei den Gegendemonstrationen wurde ein großes Polizeiaufgebot eingesetzt.

© dpa/PrIvat

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Redaktion Reporter für Politik und Wirtschaft

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