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Die Firma Ehrmann hat sich bei ihrem Fruchtquark "Monsterbacke" möglicherweise nicht an Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben gehalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in seinem Urteil festgestellt (Rechtssache C-609/12). Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob der Aufdruck auf der Packung "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" beim Verbraucher falsche Hoffnungen wecke.
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Andere Behauptungen sind laut einer Liste, die die EU-Kommission zusammengestellt hat, allerdings erlaubt. So darf etwa ein Hersteller von Trockenpflaumen angeben, dass die Früchte zu einer normalen Darmfunktion beitragen.
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Auch der Hinweis "Kohlenhydrate tragen zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei" ist in der Werbung nun erlaubt.
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Ebenso die Angabe, Calcium werde für die Erhaltung normaler Knochen und normaler Zähne benötigt ...
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... und der Hinweis: "Eisen trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei".
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Geworben werden darf laut Liste auch mit dem Satz: "Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei".
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