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Donnerstag, 23.05.2013

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Duden-Verlag: Arbeitsgericht Mannheim lehnt Anträge auf ein Verbot der geplanten Einschnitte am Standort erneut ab

Betriebsrat scheitert vor Gericht

Von unserem Redaktionsmitglied Tatjana Schneider

Beim Duden-Verlag in Mannheim haben zuletzt rund 130 Beschäftigte Kündigungen erhalten.

©  dpa

Mannheim. Der Betriebsrat des Mannheimer Bibliographischen Instituts (BI) ist erneut mit seinem Versuch gescheitert, die geplante Verlagerung von Unternehmensbereichen nach Berlin gerichtlich zu verhindern. Das Arbeitsgericht Mannheim lehnte gestern entsprechende Anträge ab. Vor einigen Wochen waren die Arbeitnehmervertreter bereits in zwei Instanzen damit gescheitert, die Pläne des Verlags per einstweiliger Verfügung zu stoppen.

"Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass das Gericht anders entscheidet", sagte Peter Neulen, stellvertretender Betriebsratschef beim BI, gestern nach der Verkündung durch die Kammer. Man werde das Urteil nun prüfen und dann weitere Schritte festlegen. Prinzipiell haben die Arbeitnehmervertreter nun noch die Möglichkeit, beim Landesarbeitsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Hintergrund des Streits ist, dass das BI den Standort Mannheim deutlich verkleinern will. Insgesamt soll die Zahl der Beschäftigten hier von rund 190 auf 22 sinken. Geplant ist unter anderem, bestimmte Aktivitäten des Unternehmens, darunter die Produktion des bekannten Nachschlagewerks Duden, nach Berlin zu verlagern. Dort sitzt auch der Mutterkonzern des BI, die Cornelsen-Gruppe. In Mannheim soll am Ende nur die Sprachtechnologie (u.a. Korrektursoftware) bleiben. Mitte Oktober hatten deshalb bereits rund 130 Beschäftigte am Standort die Kündigung erhalten.

Bewegung bei Verkaufsgesprächen

  • Bei dem Vorhaben, die bislang in Mannheim angesiedelte Sparte Kinder- und Jugendbuch zu verkaufen, kommt das Unternehmen offenbar voran.
  • "Wir sind guter Hoffnung, dass wir hier in den nächsten Wochen zu einem guten Ergebnis kommen", sagte gestern ein Sprecher der Cornelsen-Gruppe auf Anfrage. Man befinde sich im Gespräch mit mehreren Interessenten.
  • Zu dem Geschäftsfeld Kinder- und Jugendbuch gehört unter anderem die Marke Sauerländer.
  • Außerdem zählen Kinder- und Jugendbücher der Marken Duden und Meyers (u.a. Atlanten und Sachbücher für Kinder) zum Sortiment.
  • Nach Unternehmensangaben hingen in Mannheim zuletzt rund 45 Arbeitsplätze an dieser Sparte.

Der Betriebsrat des Mannheimer Verlags war gegen das Vorhaben des Unternehmens vor Gericht gezogen, weil er dadurch unter anderem eine Standortvereinbarung untergraben sieht, die Geschäftsführung und Arbeitnehmervertreter 2009 geschlossen hatten. In ihr steht, dass eine Verlagerung des Verlagsstandorts aus Mannheim weg bis Ende 2015 ausgeschlossen ist.

"Das Wesentliche wird künftig in Berlin erledigt. Das ist für uns faktisch eine Verlagerung des Standorts", argumentierte der Anwalt des Betriebsrats, Mathias Helmke, gestern vor Gericht. Dafür spreche auch, dass zahlreichen Mitarbeitern aus Mannheim eine Beschäftigung in Berlin angeboten worden sei. Die Anwältin des Verlags, Andrea Bonanni, verwies hingegen darauf, dass mit der Sprachtechnologie ein Zukunftsgeschäft in Mannheim verbleibe. Zudem fielen viele Aufgaben, die bisher in Mannheim erledigt würden, künftig weg. So soll die Kinder- und Jugendbuch-Sparte verkauft werden.

Das Arbeitsgericht Mannheim lehnte die Anträge des Betriebsrats gestern schließlich mit der Begründung ab, die Standortvereinbarung gebe aus Sicht der Kammer ein Verbot der vom Verlag geplanten Maßnahmen nicht her. Auch darüber hinaus sehe das Gesetz keinen allgemeinen Unterlassungsanspruch in Zusammenhang mit Betriebsänderungen vor. Der Betriebsrat hat nun einen Monat Zeit, um gegebenenfalls Beschwerde einzulegen. Ein Fall für die Richter bleibt der Stellenabbau so oder so: Gegen ihre Kündigung haben zahlreiche Beschäftigte aus Mannheim Klage eingereicht.

© Mannheimer Morgen, Samstag, 08.12.2012
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