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Kapitalmarkt: Kommission legt Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer vor / Börse Stuttgart sieht Privatanleger gleich doppelt benachteiligt

EU will Spekulation mit Wertpapieren erschweren

Von unserem Korrespondenten Detlef Drewes

Brüssel. Spekulanten soll sie treffen, private Verbraucher aber verschonen: die künftige Finanztransaktionssteuer (FTT). So soll dieses neue Instrument nach den Vorstellungen der EU-Kommission funktionieren.

Wen trifft die Finanztransaktionssteuer?

Die Abgabe betrifft jeden, der mit Aktien oder Anleihen (0,1 Prozent) handelt oder im Termingeschäft (Derivate) tätig ist (0,01 Prozent). Ein Beispiel: Der Kunde erwirbt ein Aktienpaket in Höhe von 10 000 Euro. Dann werden zehn Euro Steuer für die Finanztransaktion fällig - fünf Euro zahlt der Verkäufer, fünf Euro der Käufer. Diese Aufteilung war zumindest bisher geplant. Ob sie durchgehalten wird, ist noch offen.

Muss der Verbraucher künftig auch mehr für seine Kredite oder Versicherungen zahlen?

Nein. Finanztätigkeiten, die für Bürger und Unternehmen wichtig sind, bleiben von der Abgabe befreit. Das betrifft Darlehen, Zahlungsdienste, Versicherungsverträge und andere Einlagen. Auch Transaktionen mit Zentralbanken sind ausgenommen.

Pensionsfonds und Anbieter von Altersvorsorge-Versicherungen sind ja ebenfalls auf dem Anlagemarkt tätig. Besteht die Gefahr, dass deren Leistungen wegen der neuen Steuer geringer ausfallen?

Nach Darstellung der Kommission fallen solche Fonds tatsächlich zunächst einmal unter den Geltungsbereich der Finanzsteuer. Da die meisten Unternehmen aber überwiegend in langfristige Papiere investieren, könnten die Auswirkungen "sehr begrenzt" bleiben.

Kann ich die Steuer umgehen, wenn ich Papiere einer deutschen Firma in einem Land erwerbe, das die Finanztransaktionssteuer nicht einführt?

Nein. Um diese Abwanderung zu umgehen, schlägt die Kommission ein sogenanntes "Ausgabeprinzip" vor. Wenn also irgendwo auf der Welt Aktien oder Anleihen gekauft werden, die aus einem EU-Staat mit Finanztransaktionssteuer stammen, muss auch die Abgabe entrichtet werden.

Ab wann wird die Steuer eingezogen?

Steuer-Kommissar Algirdas Semeta hofft darauf, dass die Abgabe schon zum 1. Januar 2014 in Kraft treten kann. Das ist - vorsichtig formuliert - ehrgeizig. Denn die Finanzminister müssen das entsprechende Gesetz einstimmig beschließen.

Mit welchen Nachteilen müssen Privatanleger rechnen?

Nach Angaben der Börse Stuttgart wird sich für sie der Handel mit Finanzprodukten doppelt verteuern. Auf der einen Seite fällt für sie die Steuer beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren an, auf der anderen Seite wandert Liquidität von den Handelsplätzen im Geltungsbereich der Steuer ab. Das vergrößere die sogenannten Spreads (Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs von Wertpapieren).

© Mannheimer Morgen, Freitag, 15.02.2013
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