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Prozess: Genossenschaft Deutsches Weintor unterliegt vor Gericht

Winzer dürfen Wein nicht „bekömmlich“ nennen

Für Alkohol darf man nicht mit gesund-heitsbezogenen Angaben werben.

©  dpa

Mainz/Leipzig. Für Wein darf nicht mit den Begriffen "bekömmlich" wegen "sanfter Säure" geworben werden. Dies verstoße gegen europäisches Recht, das gesundheitsbezogene Angaben für alkoholische Getränke verbietet, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern mit.

Die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor aus der Pfalz wollte juristisch erreichen, dass sie ihre Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung "Edition Mild" und dem Hinweis auf "sanfte Säure" vermarkten darf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September vergangenen Jahres entschieden, dass diese Angaben auf den geringen Säuregehalt und die leichtere Verdauung abzielten, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschwiegen und daher unzulässig seien (Rechtssache C-544/10).

Die Winzergenossenschaft hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht Trier und dem Oberverwaltungsgericht Koblenz erfolglos geklagt. Daraufhin legte sie Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Doch die dortigen Richter wiesen die Revision nun mit Verweis auf die Entscheidung des EuGH im vergangenen September zurück.

Die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Ulrike Höfken (Grüne) sieht mit dem Urteil die Weinkontrolle des Landes bestätigt, die das Etikett beanstandet hatte. "Wein ist mehr als ein Getränk, es ist ein wertvolles Kulturgut und Genussmittel aus unserer Heimat", erklärte sie. Gleichwohl müssten Verbraucher vor irreführenden Angaben geschützt werden. "Vor allem, wenn sie die Gefahren des Alkohols völlig ausblenden." dpa

© Mannheimer Morgen, Freitag, 15.02.2013
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