DÜSSELDORF. Wenn Kunden von Lebens- oder Rentenversicherungen knapp bei Kasse sind und deshalb ihre Lebensversicherung kündigen wollen, schlagen die Unternehmen gerne eine gut klingende Alternative vor: die sogenannte "Beitragsfreistellung". Das sei besser als eine verlustreiche Kündigung - doch der Kunde verliert damit ebenfalls viel Geld.
Lebensversicherer lassen ihre Kunden nur ungern vorzeitig ziehen. Ein Grund: Hohe Stornoquoten gelten in der Branche als ein Signal für schlechte Beratung. Gerät ein Versicherungsnehmer in eine finanzielle Klemme, bekommt er deshalb zahlreiche Vorschläge, wie er die Police fortführen kann. Hauptsache, er kündigt nicht. Besonders beliebt ist die Beitragsfreistellung.
Es passiert dabei Folgendes: Das bisherige Guthaben ("Deckungskapital") betrachtet die Gesellschaft als eine Einmalzahlung für eine neue Lebensversicherung - mit deutlich geringeren Versicherungsleistungen. Es wird dabei suggeriert, mit der Beitragsfreistellung komme der Kunde besser weg als mit einer Kündigung, mit der regelmäßig hohe Verluste verbunden sind. Das ist gleich ein doppelter Bluff. Dafür gibt es zwei Gründe:
Das Geld für die Abschlusskosten, wesentlicher Grund für die Einbußen bei Policenkündigungen, ist so oder so verloren. Erst wenn der Kunde mit seinen Prämien die Abschlusskosten getilgt hat, ergibt sich überhaupt ein Guthaben. Dieses Guthaben muss außerdem eine Mindesthöhe haben, damit eine Beitragsfreistellung vorgenommen wird. Details dazu stehen in den Versicherungsunterlagen.
Zusätzliche Stornokosten können auch bei einer Beitragsfreistellung berechnet werden. In den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" ist zumeist einheitlich geregelt, dass der Lebensversicherer einen als "angemessen angesehenen Abzug" vornehmen darf. Angemessen finden die Lebensversicherer mal fünf, mal 15 Prozent.
"Unterm Strich ist für den Kunden die Beitragsfreistellung daher ähnlich verlustreich wie eine Kündigung", sagt Andreas Kutschera, behördlich zugelassener Versicherungsberater. "Die Beitragsfreistellung ziehen die Lebensversicherer aber vor, weil das Geld bei ihnen bleibt."
Ein weiteres Argument für die Beitragsfreistellung lautet, die neue - geschrumpfte - Police sei weiterhin an den Überschüssen beteiligt. Das stimmt, aber wenn der Auszahlungsbetrag in einem Sparvertrag angelegt wird, gibt es ebenfalls Zinsen. Ein Vorteil der Beitragsfreistellung ergibt sich aus steuerlicher Sicht: Handelt es sich um einen bis 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Vertrag, bleiben bisherige und künftige Kapitalerträge nach einer Beitragsfreistellung steuerfrei. Bei einer Kündigung sind die bisherigen Kapitalerträge nur dann steuerfrei, wenn der Vertrag bereits zwölf Jahre bestanden hat. Ftx
Mannheimer Morgen
22. Juni 2010
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