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Versicherungen: Berufsbezeich-nung gibt Kunden Auskunft

Vertreter oder Berater?

Düsseldorf. Der Kreativität bei Titeln sind keine Grenzen gesetzt, ein Versicherungsvermittler kann seinen Titel weitgehend frei wählen. Der Kunde sollte daher genau auf den Vermittlerstatus achten, der im Beratungsprotokoll angegeben werden muss. Ein Überblick:

Versicherungsvertreter: Es gibt Einfirmen-Vertreter und Mehrfachagenten. Während der Einfirmen-Vertreter nur Produkte einer Firma verkauft, haben die Mehrfachagenten aufgrund mehrerer Provisionsvereinbarungen eine größere Auswahl an Angeboten, die vertrieben werden können.

Versicherungsmakler: Der entscheidende Unterschied zu einem Versicherungsvertreter besteht darin, dass ein Makler von dem Kunden beauftragt wird und dessen Interessen zu vertreten hat. Beim Vertreter ist es andersherum, er wird für das Versicherungsunternehmen tätig. Ein Versicherungsmakler kann wie der Mehrfachagent generell mehrere Firmen anbieten. Was im Beratungsgespräch dann tatsächlich empfohlen wird, hängt aber vermutlich auch von dem jeweiligen Verdienst ab, also von der Provision (für Vertreter) oder der Courtage (für Makler).

Versicherungsberater: Er wird ebenfalls im Auftrag des Kunden tätig und berechnet dafür ein Honorar. Für den Kunden erstellt er unter anderem Risikoanalysen, berät über sinnvollen Versicherungsschutz und verhandelt mit Gesellschaften. Gesetzlich verboten ist es aber, Provision von Versicherungsunternehmen entgegenzunehmen. Am ehesten ist daher vom Versicherungsberater ein Rat ohne Eigeninteresse zu erwarten. Allerdings sind Konstruktionen denkbar, das Provisionsverbot zu umgehen, etwa indem Provision an eine Versicherungsagentur der Ehefrau fließt. Ftx

Mannheimer Morgen
17. August 2010

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