DÜSSELDORF. Ginge es nach dem Unternehmerverband mittelständische Wirtschaft, würde der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern gekürzt. Sechs Wochen Urlaub seien zu viel, vier Wochen reichten völlig aus, lautete ein Vorschlag während der Sommerpause. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der Arbeitgeber derzeit mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub geben. Sonnabende zählen als Werktage mit, eine Woche hat also sechs Werktage.
Daraus ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch von mindestens vier Wochen im Jahr. Üblich sind aber im Schnitt sechs Wochen im Jahr, da viele Tarifverträge einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen, meist gestaffelt nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ohne dass der Gesetzgeber eingreift, könnten die Tarifvertragsparteien also die Urlaubsansprüche reduzieren.
Haben Teilzeitkräfte den gleichen Anspruch?
Wenn eine Teilzeitkraft wie eine Vollzeitkraft jeden Tag in den Betrieb kommt (aber nur vier Stunden arbeitet), dann ist die Zahl der Urlaubstage gleich. "Macht der Arbeitnehmer indes zum Beispiel nur eine 4-Tage-Woche, so verringert sich sein Anspruch anteilig", sagt die Arbeitsrechtlerin Hildegard Gahlen von der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM) in Essen. Angenommen, dem Vollzeit-Arbeitnehmer stehen 30 Tage/sechs Wochen zu, dann sind es bei einer 4-Tage-Woche nur 24 Tage.
Wie lange muss man schon im Betrieb sein?
Einen vollen Urlaubsanspruch hat ein Arbeitnehmer erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Nach einem halben Jahr könnte er grundsätzlich schon für volle sechs Wochen eine Auszeit nehmen, wenn das sein Jahresanspruch ist. Vor Ablauf der Wartezeit ist "Teilurlaub" möglich: Für den anteiligen Anspruch sind dann die vollen Monate der Betriebszugehörigkeit zugrunde zu legen.
Bis wann verfallen die Urlaubstage?
Der Urlaubsanspruch muss generell im Laufe des Jahres genommen werden. Nur bei dringenden Gründen, betrieblichen wie privaten, ist es möglich, einige Tage ins nächste Jahr mit rüberzuretten. Dieser Resturlaub muss dann bis zum 31. März abgefeiert werden - sonst verfällt er. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Zeit dauernd arbeitsunfähig erkrankt war.
Geht Urlaub verloren wegen Krankheit?
Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs krank wird, darf er nicht die ausgefallenen Tage einfach anhängen. Das könnte sonst ebenfalls Grund für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein. Professor Gahlen: "Wird die Krankheit durch ein Attest nachgewiesen, dürfen die Urlaubstage, an denen ein Arbeitnehmer krank war, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden."
Wie gestückelt darf der Urlaub sein?
Urlaub ist nach dem Bundesurlaubsgesetz zusammenhängend zu nehmen. In der Praxis ist es aber üblich, die Wochen aufs Jahr zu verteilen. Problematisch wird es erst, wenn immer nur einzelne Wochen genommen werden sollen. Wenigstens einer der Urlaubsblöcke sollte mindestens 12 Werktage, also mindestens zwei Wochen umfassen.
Darf der Chef die Urlaubszeit anordnen?
Ja, das ist in einigen Branchen sogar üblich: Das Unternehmen legt Betriebsferien fest. Ansonsten soll der Chef die Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmer berücksichtigen. Er kann sich jedoch dagegen entscheiden, wenn wichtige betriebliche Belange das erfordern (etwa absehbarer Auftragsdruck) oder Wünsche von Kollegen als vorrangig zu betrachten sind. Dabei spielen soziale Aspekte eine Rolle (Paragraf 7 Bundesurlaubsgesetz). Ein Familienvater mit schulpflichtigen Kindern kann eher auf die typische Ferienzeit pochen. Das letzte Wort hat der Chef. Falls vorhanden, hat der Betriebsrat oder Personalrat ein Mitspracherecht.
Kann genehmigter Urlaub gestrichen werden?
Einen bereits zugesagten Urlaub darf ein Unternehmen nur in Ausnahmefällen widerrufen, etwa wenn Kollegen erkrankt sind und der Betrieb keinen geeigneten Ersatz auftreiben kann. Dann aber muss der Arbeitgeber den Schaden übernehmen, der etwa wegen der Reisestornierung entsteht. Das gilt selbst dann, wenn ein Urlaubsantrag "unter Vorbehalt" genehmigt wurde. ftx
Mannheimer Morgen
31. August 2010
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