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Berlin. Wer mit Lehman-Zertifikaten Verluste erlitten hat, muss für das Insolvenzverfahren in den USA jetzt seine Ansprüche anmelden. Das zuständige Insolvenzgericht in New York habe entsprechende Fristen bekanntgegeben, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt. Grundsätzlich hätten Betroffene Zeit, ihre Forderungen bis zum 22. September 2009 anzumelden. Nur so bewahren sich Anleger die Chance auf Entschädigung.
Eine längere Frist bis zum 2. November gelte für Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury (LBT) emittiert wurden. Das seien so gut wie alle der in Deutschland verkauften Zertifikate. Ansprüche könnten Anleger in zwei Insolvenzverfahren anmelden - in einem gegen die US-Mutterbank, in einem zweiten gegen die niederländische Tochter, für deren Zertifikate die US-Mutter eine Garantie ausgesprochen hatte. Mit dem Bekanntwerden der US-Fristen beginnt für Anleger der erste Teil - die niederländische Tochter habe noch keine Fristen mitgeteilt.
Die "Lehman Programs Securities List" führt die Zertifikate auf, für die das bereitgestellte Anmeldeformular infrage kommt - beides findet sich zum Download auf der Homepage des vzbv. Dort ist auch ein sechsseitiger Leitfaden für Verbraucher mit einer Ausfüllhilfe zu bekommen. Die Zeit drängt, denn mit dem Ausfüllen des Papiers allein sei es nicht getan: Anleger müssen bei ihrer Depotbank eine "Sperrnummer" ("Blocking Number") beantragen, die in das Formular einzutragen ist. Die eigene Depotnummer reicht nicht aus. dpa
Mannheimer Morgen
18. August 2009
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