direkt zum Inhalt

Morgenweb Das Nachrichtenportal Rhein-Neckar
Morgenweb Das Nachrichtenportal RheinNeckar

Suche:

  • Artikel versenden Artikel versenden
  • E-Paper E-Paper

Versicherung: Eindeutige Regelung im Sozialgesetz

Reha hat Vorrang vor Frührente

Bonn. Für Arbeitnehmer, die einige Zeit arbeitsunfähig waren, hat Rehabilitation Vorrang vor einer "Frührente". Darauf weist der Fachverlag für die Deutsche Wirtschaft hin. Reha-Maßnahmen sollen nach Paragraf 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX ausdrücklich einer dauerhaften Verminderung der Erwerbsfähigkeit vorbeugen. Eine medizinisch erforderliche Reha-Leistung findet in der Regel stationär in einer Klinik statt. Üblicherweise dauert sie zunächst drei Wochen, kann aber auch verlängert werden.

Voraussetzungen erfüllen

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Reha-Maßnahme ist, dass die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung gefährdet oder schon vermindert ist. Außerdem gibt es versicherungsrechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, beispielsweise im Blick auf die Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung. Die Voraussetzungen seien erfüllt, wenn der Arbeitnehmer in den zwei Jahren vor dem Reha-Antrag sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung gezahlt hat.

Der Reha-Antrag kann mit Hilfe des behandelnden Arztes gestellt werden. Sie sind den Angaben zufolge bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers, der Gemeindeverwaltung oder der Deutschen Rentenversicherung erhältlich. Dem Antrag sollte ein Befundbericht des Hausarztes beigelegt werden. Eingereicht wird er bei der Krankenkasse oder beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Anschließend nimmt der Sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung Stellung. dpa

Mannheimer Morgen
12. August 2008

anzeige

» Seitenanfang

Baugeld

Was kostet das Baugeld im Rhein-Neckar-Dreieck? Unsere Hypothekenzinstabelle hilft weiter. » mehr

Anzeige:

Adresse der Seite: http://www.morgenweb.de/ratgeber/geld_und_karriere/rente/20080812_srv0000002978228.html