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Stuttgart/Berlin. Nichtraucher müssen es nicht hinnehmen, wenn Kollegen sich nicht an Rauchverbote im Betrieb halten. "In solchen Fällen können sie sich beim Chef beschweren - dann droht uneinsichtigen Rauchern eine Abmahnung", sagt Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart. Auch alte Gepflogenheiten zählen nicht - zum Beispiel dann, wenn bisher alle Kollegen mit dem Rauchen im Büro einverstanden waren, ein neuer Mitarbeiter aber dagegen ist. "Wenn der Neue das dann nicht will, müssen sich die anderen danach richten", erklärt Bauer. Nichtraucher hätten gemäß der Arbeitsstättenverordnung einen Anspruch darauf, dass sie im Job vor dem Qualm der Kollegen geschützt werden, so das Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. dpa
Mannheimer Morgen
04. August 2009
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