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Begriffe aus dem Kleingedruckten

Hausfinanzierung: Ein Finanzberater erklärt, worauf Banken bei der Darlehensvergabe achten - und wie man sich darauf vorbereiten kann

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Wer ein Darlehen für die Hausfinanzierung benötigt, muss erst einmal Vokabeln lernen: Beleihungswert, Verkehrswert, nachrangiges Darlehen - Ralf Oberländer, Finanzberater bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, erklärt, was hinter den Begriffen steckt.

Grundvoraussetzung für ein Darlehen ist die Bonität des zukünftigen Bauherren oder Immobilienkäufers. Dafür muss er ausreichend Eigenkapital (Faustregel: 25 Prozent) und ein regelmäßiges monatliches Einkommen nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist eine positive Bonitätsauskunft für den Antragsteller und alle Mitschuldner. Anschließend ermittelt die Bausparkasse den Wert der Immobilie. "Das Wichtigste vorweg: Die so genannte Beleihungsprüfung für ein Bauspardarlehen erfolgt nicht willkürlich, sondern richtet sich nach dem Bausparkassengesetz. Es sieht unter anderem die Sicherung des Darlehens durch eine Grundschuld vor und macht Vorgaben für die Berechnung des Beleihungswertes", erklärt Oberländer.

Der Beleihungswert gibt an, wie wertvoll eine Immobilie ist. So wird sichergestellt, dass ein Kredit auch dann zurückgezahlt wird, wenn der Kreditnehmer die Kreditraten nicht mehr leisten kann. Basis für die Berechnung des Beleihungswertes sind sogenannte Beleihungsunterlagen. Dazu gehören beispielsweise ein Grundbuchauszug, eine Flurkarte, Baupläne des Hauses und Einkommensnachweise der Kreditnehmer.

Handelt es sich um einen Immobilienkauf, muss außerdem ein Kaufvertrag vorgelegt werden, bei Versteigerungen eine Versteigerungsakte. Der Beleihungswert darf den Verkehrs- bzw. Marktwert (auch gemeiner Wert) der Immobilie nicht überschreiten. "Die gute Nachricht: Die drei Begriffe meinen alle das gleiche", beruhigt Oberländer. "Der Verkehrswert spiegelt den derzeitigen Preis der Immobilie wider, der zu dem Zeitpunkt zu erzielen wäre, an dem der Wert ermittelt wurde."

Während Banken und Sparkassen als Sicherheit für ein Baufinanzierungsdarlehen oftmals ein erstrangiges Grundpfandrecht verlangen, vergeben Bausparkassen auch nachrangige Darlehen. Der Vorteil für den Kunden: Für das erstrangig abgesicherte Bankdarlehen gibt es meist sehr gute Konditionen. Bauspardarlehen sind auch bei nachrangiger Besicherung äußerst günstig. zg/pr

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