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Wer nicht plant, zahlt drauf

Baufinanzierung: Eine Checkliste hilft, den Überblick zu behalten

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Für den Eigenheimbau investieren Bauherren hohe Summen. Wichtig ist es, dabei alle Stolperfallen im Blick zu haben.

© Thorben Wengert / pixelio.de

Eine sechsstellige Summe investieren die meisten Menschen nur einmal im Leben: für die eigenen vier Wände. "Bauherren sollten ihre Finanzierung daher genau planen und gefährliche Stolpersteine umgehen", rät Schwäbisch Hall-Experte Marcus Weismantel. Eine Checkliste:

1. Wie sieht mein Finanzierungsplan für die gesamte Laufzeit aus?

Allein die Zinsen sagen nicht viel darüber aus, ob eine Finanzierung zum Bauherrn passt. Einen Gesamtüberblick kann nur ein individueller, detaillierter Finanzierungsplan liefern, aus dem alle wichtigen Eckdaten klar hervorgehen. Dazu gehören auch die jeweilige monatliche Belastung, die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung, die Möglichkeit von Sondertilgungen sowie die Gesamtkosten der Finanzierung.

2. Welche Förderungen kann ich nutzen?

Bauherren sollten unbedingt den so genannten Wohn-Riester nutzen. Der Traum vom Eigenheim wird dadurch meist mehrere tausend Euro günstiger. Für energiebewusstes Bauen sind zudem öffentliche Fördermittel möglich.

3. Wie lange sind die Zinsen sicher?

Niedrige Zinsen sollte man sich möglichst lange sichern. 15 oder 20 Jahre sind derzeit besser als die üblichen zehn Jahre Zinsbindung. Wichtig: Mehrere Angebote einholen und beim Vergleich den Sollzins nicht mit dem Effektivzins verwechseln! Nur beim Effektivzins sind alle Kosten eingerechnet.

4. Wie viel Tilgung kann ich mir leisten?

Die Niedrigzinsphase können Bauherren für eine höhere Tilgung nutzen. Denn: Je höher die Tilgung, desto kürzer die Laufzeit und desto niedriger sind die Gesamtkosten. Üblich sind ein oder zwei Prozent Tilgung, mehr ist aber möglich. Bewährte Faustregel: nicht mehr als 40 Prozent des regelmäßig verfügbaren monatlichen Nettoeinkommens für Zins und Tilgung aufwenden!

5. Wann bin ich schuldenfrei?

Eigenheim oder Eigentumswohnung sollten spätestens beim Eintritt in den Ruhestand abbezahlt sein. Wer einen Vorruhestand beabsichtigt, sollte entsprechend planen. zg

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