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Mittwoch, 19.06.2013

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Scheidung:

Altersvorsorge wird geteilt

Wenn Ehepaare sich trennen, wird auch bei der Altersvorsorge ein finanzieller Ausgleich herbeigeführt, erklärt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften. Der sogenannte Versorgungsausgleich kann alle drei Säulen der Altersvorsorge betreffen: die gesetzliche, die betriebliche und die private.

Um Streit zu vermeiden, kann jedes Paar selbst eine Vereinbarung treffen, die von der gesetzlichen Regelung abweicht. Das ist vor allem für die private Vorsorge wichtig, um mit den eigenen Sparbemühungen für das Alter wirklich rechnen zu können. Sinnvoll ist es, dass jeder Partner eine angemessene eigene private Zusatzvorsorge betreibt - so ist bei einer Vereinbarung immer klar, wem was zusteht. dpa

© Mannheimer Morgen, Samstag, 19.01.2013
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