Ärzte dürfen Patienten nicht eine ganz bestimmte Apotheke empfehlen. Ebenso wenig ist es ihnen erlaubt, im Wartezimmer Filme zu zeigen, die für eine Apotheke zu werben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. In dem Fall wurde dagegen geklagt, dass sich Apotheken über einen Anbieter Arztpraxen aussuchen konnten, in denen im TV-Wartezimmer Werbung ausschließlich für ihre Apotheken gemacht wurde. Die Klage hatte Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Ärzte dürfen weder für Apotheken werben noch solche Werbung im Wartezimmer zulassen. dpa
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