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Sonntag, 19.05.2013

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Hartz IV: Jobcenter zahlt Besuche im Ausland nicht

Kein Geld für Reisen

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Geld, um ihre im Ausland lebenden Ehepartner zu besuchen. In einem verhandelten Fall hatte ein Mann mehrere Jahre in Singapur gearbeitet und dort eine Chinesin geheiratet. Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses kehrte er nach Deutschland zurück und bezog Hartz IV. Seine Ehefrau zog nach China. Um die Ehe aufrechtzuerhalten, beantragte er die Kostenübernahme für Reisen nach China. Da seine Frau nicht ausreichend Deutsch spreche, könne sie nicht nach Deutschland ziehen. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab.

Das Gericht bestätigte diese Entscheidung. Zwar seien die Kosten für ein eheliches Zusammenleben ein anerkennungsfähiger Bedarf. Das gelte allerdings nicht für Reisekosten. Denn ein Partner könne zum anderen ziehen. Die Umzugskosten würden dann übernommen. dpa

© Mannheimer Morgen, Samstag, 02.02.2013
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