Mietrecht

Urteil: Mit Kinderlärm leben

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Kinder können laut sein. Für Nachbarn ist das allerdings kein Grund, die Miete zu mindern. Dass Kleinkinder stampfen, poltern, rennen und brüllen, entspricht ihrer Entwicklung, befand das Landgericht Berlin. Mitbewohner müssten mit diesen Geräuschen leben. Das gilt insbesondere dann, wenn sie in einem öffentlich geförderten Wohnhaus mit familientauglichen Wohnungen leben. Anders als in extrem teuren Luxusappartements oder seniorengerechten Wohnung müssten Mieter hier ein höheres Maß an Kinderlärm akzeptieren, urteilten die Richter. dpa

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