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Sonntag, 26.05.2013

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Gebraucht vor dem Kauf immer kontrollieren lassen

© gebrauchtwagen_rost © Dominik Pöpping / pixelio.de

Kommt zunehmend der Gedanke, sich ein neues Fahrzeug zu kaufen? Soll es sich bei dem Fahrzeug um einen Gebrauchtwagen handeln? Dann darf man dem Kauf nicht blauäugig gegenüber treten und nicht nur auf das vertrauen, was der Verkäufer oder auch der Händler verspricht. So sollte man sich beim Autokauf das alte Sprichwort "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" vor Augen halten. Es kommt nicht selten vor, dass mit dem Kauf vom Auto die Garantieansprüche abgetreten werden. Kaum wird aber das Fahrzeug gefahren, stellt sich heraus, dass doch nicht alles so toll ist.

Auto vom Fachmann kontrollieren lassen

Damit nach dem Kauf keine der erwähnten Mängel beim Fahrzeug auftreten, kann man sich vorab schützen. Das ist möglich, indem ein Gutachter hinzugezogen wird. Dass die Kosten dafür selbst getragen werden müssen, sollte nicht vergessen werden. Eine andere Alternative ist ein Sofort-Check in einer Kfz-Werkstatt. Um nicht umsonst zur Kfz-Werkstatt zu fahren, ist es ratsam, vorab einen Termin zu machen. Vielleicht befindet sich im Freundes- oder Bekanntenkreis ein Fachmann für Kfz-Fragen? Dieser kann einen dann beim Autokauf begleiten und beraten. Das man so am besten abgesichert und wirklich auf der richtigen Seite ist, muss nicht extra erwähnt werden. Hat das Fahrzeug eventuell Mängel, muss es natürlich nicht gekauft werden. Besteht dennoch Interesse, kann mit dem Verkäufer über einen neuen Preis verhandelt werden.

Nie ohne richtigen Kaufvertrag

Gerade wenn das Fahrzeug von privaten Menschen gekauft wird, werden Fehler bezüglich des Kaufvertrages gemacht. Mit einem handgeschriebenen Zettel soll der Kauf besiegelt werden. Das ist aber nicht in Ordnung. Es bedarf einen richtigen Kaufvertrag für Gebrauchtwagen. In diesem werden alle wichtigen Details festgehalten. Mängel dürfen dabei natürlich auch nicht fehlen. Gibt es keinen richtigen Kaufvertrag für Gebrauchtwagen, ist es schwierig, im Nachhinein noch eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Das gilt gleichermaßen für Käufer sowie Verkäufer. Mit einem Vertrag gehen beide Parteien Rechte und Pflichten ein. Stellt sich später heraus, dass dies eine der beiden Seiten nicht getan hat, kann dies mit dem Kaufvertrag widerlegt werden. Einen professionellen Vertrag gibt es im Internet oder auch beim Anwalt.

Montag, 03.12.2012
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