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         Übers Ziel hinaus

Karl-Heinz Schlitt

Es steht viel auf dem Spiel beim Bürgerentscheid am 10. März. Viel mehr als die Klärung der kommunalpolitischen Streitfrage, ob das in die Jahre gekommene Bürgerhaus stehenbleibt oder an anderer Stelle durch einen Neubau ersetzt wird. Mehr auch als ein - hoffentlich breites - Bürger-Votum zur Beseitigung eines "städtebaulichen Missstands".

Es geht um die Kultur der Auseinandersetzung. Vom weiteren Verlauf der öffentlichen Debatte hängt ab, ob die Stadt in zwei unversöhnliche Lager gespalten wird, ob Gräben aufgerissen werden oder mit fairen Mitteln und guten Argumenten um den besten Weg gerungen wird. Es geht um gegenseitigen Respekt, um Fairness im Umgang miteinander.

Es geht um Waffengleichheit

Die Spielregeln dafür haben die Kommunalrechtler Wolfgang Hannappel und Rolf Meireis in ihrem "Leitfaden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hessen" definiert. Danach können Gemeindeorgane - hier: der Magistrat - ihre Auffassung über die vorgeschriebene amtliche Bekanntmachung hinaus kundtun. Insoweit ist die Postwurfsendung des Rathauses in alle Haushalte nicht zu beanstanden.

Der Magistrat unterliegt auch keiner Neutralitätspflicht. Wohl aber muss er den Initiatoren des Bürgerentscheids Gelegenheit geben, ihre abweichende Position "gleichberechtigt" darzulegen. Das ist mit dem gleichzeitigen Versand eines Flugblatts geschehen, das von der Bürgerinitiative gestaltet worden ist. Bis dahin herrscht Waffengleichheit.

Sachlichkeit und Fairness

Das gilt auch für das Recht und die Pflicht der Stadt, ihren Bürgern zu erklären, weshalb sie eine andere Auffassung vertritt als die Befürworter des Bürgerentscheids. Was stört, ist die Form. Sie gleicht eher einem Pamphlet für eine Straßen-Demo, als dass sie dem Anspruch an eine unaufgeregte Information gerecht wird. Ob das von Hannappel/Meireis postulierte "Gebot der Sachlichkeit" erfüllt ist oder die "Grenzen der Fairness" verletzt sind, mag jeder für sich beurteilen. Unstrittig ist, dass der Maßstab, der an ein Gemeindeorgan anzulegen ist, höher liegt als die Erwartungen an eine Bürgerinitiative.

Ohne Not Emotionen geschürt

Keine zwei Meinungen dürfte es deshalb darüber geben, dass der Ton in der Argumentationskette des Magistrats insgesamt und erst recht einige zumindest unglückliche Formulierungen nicht zur Befriedung beitragen. Das ist schade, und es ist ärgerlich, weil das in Sonntagsreden hochgehaltene bürgerschaftliche Engagement so nicht im notwendigen Maße ernst genommen und genau die Emotionalisierung angefeuert wird, die der Magistrat durch seine "Fakten"-Brille auf der Gegenseite verortet.

Das macht man nicht

Wie anmaßend ist das denn, wenn ein denkbarer Mehrheitswille auf "Bewahrung von Werten" als "Fehlentscheidung für Bensheim" abqualifiziert wird? Und wie viel Suggestion steckt in dem vermeintlichen Appell, "verantwortungsbewusst zu handeln" - wenn diese Aufforderung gleichgesetzt wird mit einem zwingenden Nein zum Erhalt des Bürgerhauses. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wer eine andere Auffassung vertritt, handelt verantwortungslos. Solche unterschwelligen Wendungen sind genau der Stil, der Politik- und erst recht Politikerverdrossenheit erzeugt. Oder in Volkes Sprache übersetzt: Das macht man nicht. Erst recht nicht angesichts der Tatsache, dass der Argumentation des Magistrats eben keine einmütige Beschlusslage, sondern eine Mehrheitsentscheidung zugrunde liegt.

Klima nicht vergiften

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Dies ist kein Plädoyer für die eine oder die andere Lösung. Für beide Varianten lassen sich Begründungen ins Feld führen. Bewerten muss sie der Souverän, jeder für sich. Die Hochachtung vor dem Bürgerwillen gebietet es, dass das Klima nicht vergiftet wird - nicht vor und erst recht nicht nach dem 10. März. Schließlich wollen alle - um einen Satz aus dem Magistrats-Papier wertfrei abzuwandeln - "das Beste für unsere Stadt". Es gehört zum Wesen und es ist die große Errungenschaft der Demokratie, dass am Ende darüber Mehrheiten den Ausschlag geben.

© Bergsträßer Anzeiger, Donnerstag, 14.02.2013

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