Europawahl Begründung für mich nicht nachvollziehbar

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"Verfahren eingestellt", BA vom Mittwoch, 19. November

Im Mai fanden in der gesamten Europäischen Union die Europawahlen statt. Der Ausländerbeirat Bensheim bemühte sich dabei ziemlich intensiv um die in Bensheim lebenden Unionsbürger nichtdeutscher Herkunft. Einerseits ermunterte er diese Bürger, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Andererseits wies er aber auch wiederholt darauf hin, dass eine Stimmabgabe nur im Herkunftsland oder aber in Deutschland möglich sei. Dies war auch mit Warnungen verbunden, keinesfalls seine Stimme zweimal zu vergeben. Dies wäre strafbar und könnte zu folgenschweren Konsequenzen führen. Mir ist auch nicht bekannt, dass ein Bensheimer Bürger sich eines solchen Vergehens strafbar gemacht hätte.

Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass ein anerkannter Medienfachmann gegen dieses Gesetz verstoßen könnte. Deshalb fand ich es vollkommen in Ordnung, dass nach einer Anzeige ein Verfahren gegen diesen Chefredakteur einer namhaften Zeitung eingeleitet wurde. Die Behauptung gerade eines solchen Experten, er habe nicht gewusst, dass eine doppelte Stimmabgabe strafbar ist, klingt geradezu abenteuerlich.

Noch überraschter allerdings war ich von der Meldung, dass das Verfahren gegen eingestellt worden sei. Die Begründung "Wegen zu geringer Schuld" ist für mich nicht akzeptierbar. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist die weitergehende Begründung, dass die Einstellung des Verfahrens auch mit einer "namhaften finanziellen Auflage" verbunden war. Meines Erachtens ist diese Vorgehensweise eines Rechtsstaats unwürdig.

Kurt Manich

Bensheim

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