Sicherheit Bei Rauchmeldern auf Qualität und Vorschriften achten

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"Rauchmelder werden Pflicht", BA vom 21. März

Grundsätzlich freut es mich, dass der BA sich des Themas Rauchmelder und Rauchmelderpflicht annimmt. Meiner Meinung nach wird dieses wichtige Thema in den Medien viel zu wenig aufgegriffen, und es kommt immer wieder zu tragischen Todesfällen.

Die Rauchmelderpflicht ist in der Landesbauordnung verankert. Die Montage ist Sache des Vermieters, die Instandhaltung obliegt dem Mieter. Allerdings entbindet dies den Vermieter nicht von der Haftung. In der Praxis müsste der Vermieter also die ordentliche Überprüfung der Rauchmelder durch den Mieter überwachen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Daher lässt die Bauordnung auch eine Übernahme der Instandhaltung durch den Vermieter zu. Dies ist sogar ausdrücklich zu empfehlen und wird von nahezu allen Wohnbaugenossenschaften so praktiziert.

Überprüfung dokumentieren

Grundsätzlich kann jeder in jedem Baumarkt Rauchmelder kaufen und sie in seiner Wohnung montieren. Dabei ist jedoch die DIN 14676 (Rauchmeldermontage in Wohnungen) zwingend einzuhalten. In dieser DIN ist neben der regelgerechten Montage auch die Instandhaltung von Rauchmeldern beschrieben. Es ist nicht damit getan, einmal im Jahr auf den Testknopf zu drücken. Wichtig ist es beispielsweise, ein Protokoll anzufertigen und die Überprüfung zu dokumentieren.

In der DIN 14676 ist weiter festgelegt, dass die Montage und Instandhaltung durch eine "Fachkraft für Rauchwarnmelder" erfolgen soll. Die meisten Juristen definieren "soll" als "muss, wenn kann". Der Vermieter würde sich bei einer Eigenmontage als auf rechtlich sehr dünnes Eis begeben. Es gilt grundsätzlich der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Austausch ist vorgeschrieben

Ein ganz wesentlicher Punkt für die Sicherheit ist auch die Qualität der verwendeten Rauchmelder. Auch hier gibt es wieder eine Rechtsgrundlage, die DIN EN 14604. Darin werden die Anforderungen an die Geräte beschrieben. Auf diese DIN gilt es beim Kauf zu achten. Grundsätzlich schreibt die DIN 14676 einen Austausch der Rauchmelder nach zehn Jahren vor - egal, welche Bauart und Batterie verwendet wird. Der Deutsche Feuerwehrverband und das Forum Brandrauchprävention empfehlen ausdrücklich Qualitätsrauchmelder (siehe dazu www.rauchmelder-lebensretter.de).

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich Geschäftsführer eines Unternehmens im Bereich des Brandschutzes bin, aber mit diesen Informationen nicht eigennützig handeln möchte. Oft genug musste ich als Feuerwehrmann Wohnungsbrände löschen, bei denen Menschen, vor allem Kinder, ums Leben gekommen sind. Dies hat mich sehr geprägt und treibt mich an, beim Thema Rauchmelder Aufklärung zu leisten.

Thomas Knecht

Brandoberinspektor und Ausbilder "Fachkraft für Rauchwarnmelder"

Lorsch