Atomenergie Dauerlagerung im Bibliser Zwischenlager?

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Nach dem Konzept der Bundesumweltministerin zur Rückführung von verglasten radioaktiven Abfällen aus der sogenannten "Wiederaufarbeitung" (die keine ist, sondern im Ergebnis mehr radioaktive Abfälle produziert als angeliefert wird und Unmengen radioaktiver Stoffe in Luft und Meer ableitet), sollen ab 2017 aus La Hague und Sellafield insgesamt 21 Castorbehälter mit hoch radioaktivem Atommüll in Zwischenlager an AKW-Standorten transportiert werden.

Die Vereinbarung mit den AKW-Betreibern sieht auch die Lagerung in Biblis vor. Der Deal: Wird man sich einig, ziehen die Betreiber ihre Klagen gegen das Atomgesetz zurück.

Dass Bayern sich über das Konzept entrüstet, kann da eher als Ablenkungsmanöver gelten. Der Freistaat hat seinerzeit 1300 Tonnen abgebrannter Brennelemente in die "Wiederaufarbeitung" geschickt.

Betriebsgenehmigung bis 2046

Wesentlich beunruhigender ist die mögliche Rückführung und Unterbringung der in Glaskokillen eingegossenen radioaktiven Abfälle in Zwischenlager vor dem Hintergrund des vor einigen Wochen vorgelegten Zeitplans zur Endlagerung, den eine Arbeitsgruppe der Endlagersuch-Kommission auf Bundesebene erstellt hat. Danach könnte (nach einer bis dahin erfolgreichen Endlagersuche) der Auswahlprozess beginnen und vielleicht 2031 eine endgültige Entscheidung fallen. Eine Inbetriebnahme des Endlagers sei "frühestens 2045/2050 denkbar", so die Arbeitsgruppe. Und: "Das Ende der Einlagerung ist zwischen 2075 und 2130 vorstellbar."

Zur Erinnerung: Das Zwischenlager in Biblis hat eine Betriebsgenehmigung bis 2046. Vor dem Hintergrund des genannten Zeitplans droht allerdings eine Zwischenlagerung als quasi Dauerzustand, bei dem aus meiner Sicht durch Alterungsprozesse Glaskokillen instabil und die Dichtungssysteme der Lagerbehälter vom Typ Castor HAW 28 M Schaden nehmen könnten. So weit denkt das Bundesumweltministerium aber offenbar nicht, sondern steht erkennbar unter Zeitdruck.

Im "Gesamtkonzept zur Rückführung" steht unter II.2 "Handhabung im "Standortzwischenlager": "... die Nachrüstung des Hallenkrans (spielt) eine zeitkritische Rolle." Unter bestimmten baulichen Voraussetzungen "sind Handhabungsstörfälle im Zwischenlager nicht mehr zu unterstellen und entsprechende Szenarien nicht mehr zu betrachten. Dies führt zu einer erheblichen Vereinfachung im Genehmigungsverfahren". Offenbar muss da die Sicherheit der Bevölkerung schon mal zurückstehen ...

Rainer Scheffler

Bensheim

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