Sterbehilfe Der Bundestag traf eine gute Entscheidung

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Die Entscheidung des Bundestags zum Thema "assistierter Suizid" ist also für den Medizinrechtler Jochen Taubitz "ein Schlag ins Gesicht". Eine drastische Diagnose, bei der sich spontan die Frage aufdrängt: "Wer schlägt hier eigentlich wen?" Hat nicht derselbe Bundestag am Tag zuvor mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das sich mit der Beseitigung beziehungsweise Verbesserung all jener Ursachen und Bedingungen auseinandersetzte, die zu dem Wunsch nach einer vorzeitigen Beendigung des Lebens beitragen? Und wurde damit nicht der massive Ausbau der palliativen Schmerzbehandlung und der hospizlichen Sterbebegleitung legislativ verbindlich angestoßen?

Schlag ins Gesicht

Wäre es nicht eher "ein Schlag ins Gesicht" der Ärzteschaft und des beteiligten medizinischen Personals gewesen, wenn diese von den Abgeordneten in deren freier Gewissensentscheidung mit einer Legalisierung der "Beihilfe zum Suizid" gegen ihr explizit medizinisch-menschliches Gewissen zum Suizidassistenten verpflichtet worden wären?

Ein "Recht auf Selbstbestimmung", das sich legislativ die Hilfe Dritter für den eigenen Nutzen zu erzwingen beziehungsweise zu erkaufen (gewerbsmäßige Suizidhilfe) versucht, verliert eigentlich den eingeforderten Rechtsanspruch. Und den Zugführer zum traumatisierten Zeugen dafür zu machen, was es heißt, ohne "Hilfe durch Dritte" einen riskanten Suizid erfolgreich durchführen zu wollen, ist völlig unangebracht, weil nicht übertragbar auf den "Suizid auf Bestellung".

Wolfgang Seitz

Bensheim