Kreisverkehr Fahrradfahrer haben am Kreisel Vorrang

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An den Kreiseln in Bensheim hat man die Fahrradfahrer, statt sie sinnvoll und gut sichtbar im Kreisel zu führen, auf die außen herumführenden Radwege neben den Fußwegen "verbannt".

Damit müssen die Fahrradfahrer aber keineswegs an den Überwegen absteigen und schieben, sondern sie dürfen dort - wie an jeder normalen Einmündung - vorrangig geradeausfahren. Bei der Erklärung des Verkehrsschildes "Fußgängerüberweg" heißt es: "Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg durchaus quer befahren, wenn sie dort legal fahrend hingelangen können."

Weiter gilt, dass - wenn "sie im Zuge eines Radweges parallel zu einer Fahrbahn via Fußgängerüberweg eine Querstraße queren" -, sie "somit alleine aus dieser Situation heraus Vorrang vor Abbiegern und eventuell Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen auf der Querstraße haben".

Damit haben Fahrradfahrer am Kreisel eindeutig Vorfahrt. Komplizierter wird es an den vorbeiführenden Rechtsabbiegerfahrstreifen. Fahrradfahrer dürfen sie an den Fußgängerüberwegen rollend überfahren, ob sie dort Vorfahrt haben, ist nicht eindeutig und wird leider verschieden interpretiert. Ich bin an einer solchen Stelle schon von einem Autofahrer beschimpft worden, obwohl die Radwegschilder einem vorschreiben, dort zu fahren.

Sinnvoller, weil eindeutiger in der Vorfahrt, mit besserer Sicht und weniger Richtungswechseln ist das nicht vorgesehene Fahren in den Kreiseln und somit Vermeidung der Überquerung der "Beipässe". So würde man auch schnell fahrende Jugendliche eher sehen; sie würden nicht mehr plötzlich auftauchen.

Vielleicht könnte man zusätzlich zu den Radwegen (für Kinder und unsichere Radfahrer) noch Radstreifen in die Kreisel malen - für die schnellen. Quasi als Wahlangebot.

Maren Reichart

Auerbach