Häuser für Flüchtlinge Kirchengemeinde hat eine gute Chance verspielt

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In seinem Leserbrief Ende September 2016 hatte Dr. Thomas Götz auf den knappen bezahlbaren Wohnraum und fehlende Sozialwohnungen in Bensheim hingewiesen.

Die in diesem Zusammenhang lobenswerte Absicht der Christophorus Wohnheime eG, an der Ecke Schwanheimer Straße und Zeppelinstraße Häuser für Asylbewerber und Sozialwohnungen zu bauen, war von der Stadt Bensheim und dem Kreis Bergstraße ausdrücklich begrüßt und unterstützt worden.

Im Frühjahr auf den Weg gebracht

Die für dieses Vorhaben erforderliche Änderung des Bebauungsplans war noch vor der Kommunalwahl im Frühjahr 2016 auf den Weg gebracht worden und sollte nach Offenlegung in der Sitzung des Stadtparlaments nach der Sommerpause verbindlich verabschiedet werden.

Zwischen der Christophorus Wohnheime eG und der Pfarrei Sankt Georg als Eigentümerin des Grundstückes bestand bereits seit Oktober 2015 grundsätzliche Einigkeit über den Übergang der bisher gewerblich genutzten Fläche in Erbpacht auf die Christophorus Wohnheime eG.

Die künftige Nutzung mit dem Bau von Häusern für Asylbewerber und sozial Bedürftige war der Pfarrei bekannt und wurde von ihr begrüßt.

Vertrag war durchverhandelt

Der Erbpachtvertrag wurde im Frühjahr 2016 durchverhandelt und der Erbpachtzins festgelegt. Die Konditionen für die Ablösung der auf dem Gelände stehenden Immobilien zwischen dem bisherigen Erbpächter und der Christophorus Wohnheime eG waren vereinbart.

Zur Umsetzung und zur Unterzeichnung des Erbpachtvertrages fehlte lediglich noch die Änderung des Bebauungsplans, die nicht vor Beginn des zweiten Halbjahrs 2016 zu erwarten war. Unter den vorgenannten Voraussetzungen war es mehr als befremdlich, dass die Pfarrei Sankt Georg und der für sie handelnde Verwaltungsrat um die Jahresmitte 2016 das Grundstück nicht an die Christophorus Wohnheime eG, sondern anderweitig vergeben hat.

Wo bleibt soziale Verantwortung?

Im Blick auf die grundsätzlich soziale Verantwortung von Kirche und Kirchengemeinden und nach dem expliziten Aufruf der Deutschen Bischofskonferenz an die Pfarreien, Wohnraum für Flüchtlinge bereitzustellen, ist dieses Handeln der Pfarrei Sankt Georg nicht nachzuvollziehen.

Man hat den Eindruck, dass Kirche in Bensheim bei der breiten Unterstützung durch die Bevölkerung und die städtischen Gremien für dieses Vorhaben der Christophorus Wohnheime eG eine gute Chance verspielt hat, ihr soziales Gesicht zu zeigen. Flüchtlingsfamilien und sozial Bedürftige benötigen Wohnraum, der ihnen ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Integration erlaubt.

Klärung ist überfällig

Auf die von Dr. Thomas Götz gestellten Frage nach einer plausiblen Begründung für den Sinneswandel der Pfarrei Sankt Georg, das Grundstück nicht der Christophorus Wohnheime eG für den Bau von Häusern für Flüchtlinge und sozial Bedürftige zu verpachten, sondern anderweitig zu vergeben, können nicht nur aktive Kirchenmitglieder wie Dr. Thomas Götz eine plausible Antwort erwarten.

Alle Bürger der Stadt Bensheim haben Anspruch auf eine angemessene und verständliche Erklärung, wenn der größte Grundstückseigentümer dieser Gemeinde seiner karitativen Verpflichtungen als Kirche und der Sozialverpflichtung des Eigentums nach Art. 14, Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht nachkommt. Eine baldige Klärung ist überfällig.

Paul Schader

Bensheim

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