Radfahrer "Rollern" ist in der Fußgängerzone erlaubt

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"Fußgänger haben immer Vorfahrt", BA vom 11. November

Wieder einmal hat sich die Stadtverwaltung Bensheim zum Thema Radler in der Fußgängerzone geäußert. Wenn auch diesmal in einer erfreulich zurückhaltenden Art. Trotzdem erstaunt mich, dass auch jetzt wieder keine der Radlerlobbygruppen wie der ADFC darauf eingehen.

Im Artikel wird darauf hingewiesen, dass Radler ihr Fahrzeug in der Fußgängerzone grundsätzlich zu schieben haben. Das ist falsch.

In einer "Radwelt"-Ausgabe des ADFC lesen wir, dass das sogenannte Rollern in Fußgängerzonen rechtens ist. Danach ist Fußgänger auch, wer sich mit dem Rad durch wiederholtes Abstoßen mit einem Fuß fortbewegt.

Vielleicht könnte man sich in der Stadtverwaltung bei Gelegenheit auch Gedanken darüber machen, wie es sein kann, dass man sich nur dann um die Falschparker auf Rad- und Gehwegen kümmert, wenn sie den Weg vollständig zuparken. Damit werden der klammen Stadtkasse Gebühren von einigen tausend Euro - je Falschparker ab 20 Euro aufwärts - vorenthalten. Wo bleiben hier die Rechnungsprüfungsämter?

Wie kann es sein, dass man ausgerechnet den Radlern, die umweltverträglich unterwegs sind, immer wieder die Vorfahrt an Kreisverkehren und Übergängen durch "Vorfahrt-beachten-Schilder" stiehlt? Wie erklärt sich, dass man die Gefährdung durch Autofahrer, die zu dicht an Radlern vorbeifahren, noch nicht einmal zu erkennen scheint, geschweige denn, dem nachgeht und es mit Strafen belegt.

Vielleicht könnte man auch bei der Stadt Bensheim zur Kenntnis nehmen, dass Radler keine verhinderten Autofahrer oder nur Freizeitsportler sind, sondern Verkehrsteilnehmer, die schon erkannt haben, dass mit dem Rad unterwegs zu sein deutlich umweltverträglicher und oft auch noch schneller ist als Auto zu fahren.

Deshalb gehören Radfahrer gefördert und nicht behindert. Nach jahrzehntelanger einseitiger Bevorzugung und Förderung des motorisierten Verkehrs, auch in Bensheim.

Heinz Knapp

Zwingenberg

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