Atomkraft Warnung vor rechtlichen Tricks bei AKW-Rückbau

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Zum Bericht "Deutschland strahlt an vielen Stellen", BA vom 4. April

Die Veranstaltung des Vereins "Atomerbe Biblis" mit Peter Dickel zum Atommüll-Problem kürzlich in Heppenheim machte vor allem die immense Dimension dieser Thematik deutlich, die mit dem Biblis-Rückbau noch zunimmt. Umso unverständlicher bleibt die Tatsache, dass die schwarz-grüne Landesregierung einen Regionalbeirat ablehnt, der mit Vollmachten (unter anderem einem juristischen Veto) ausgestattet ist, die der Problematik gerecht werden.

Hervorzuheben ist hier insbesondere das sogenannte Freimessen - also die Prüfung radioaktiver Belastung - des abgebauten Materials in Biblis, immerhin mehrere Hunderttausend Tonnen. Wie "großzügig" hierbei teilweise verfahren wird, macht der Umgang der Bundesregierung mit den auch von Peter Dickel erwähnten Uran-Abraumhalden auf dem Gebiet der Ex-DDR deutlich.

Hier gilt bei der Freimessung - über 23 Jahre nach der Vereinigung - die "Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR" vom Oktober 1984. Die ist nicht nur weniger streng als die bundesdeutsche Strahlenschutzverordnung und das Atomgesetz, sondern sieht auch keine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Genehmigungen vor. Wenn derartige rechtliche Tricks Schule machen bei AKW-Rückbau und Endlagersuche, ist höchste Wachsamkeit geboten.

Rainer Scheffler

Bensheim