Zweckverband Abfallwirtschaft Wird das Geld für Windkraftanlagen benötigt?

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"Müllabfuhr wird im neuen Jahr teurer", BA vom Freitag, 12. Dezember

Die Abfuhr, Vermarktung und Verwertung von Altpapier hat sich beim ZAKB gewinnbringend so entwickelt, dass 2015 das Abfahren von Altpapier kostenlos ist. Damit schlägt sich die 7,4-prozentige statistische Kostenerhöhung voll auf den Rest- und Bioabfall nieder, im statistischen Durchschnitt mit 18 bis 19 Prozent - real mit 13 bis 28 Prozent.

Zahlte 2013 noch jeder Einwohner im statistischen Durchschnitt 66,18 Euro für Abfall, sind es hochgerechnet für 2015 exakt 71,08 Euro/Einwohner (72,34 Euro/Person/Jahr sind es für unseren Haushalt). 2013 waren das bei 263 100 Einwohnern 17 411 958 Euro. 2015 werden es bei gleicher Einwohnerzahl 18 701 148 Euro sein, also 1 289 190 Euro mehr. Mit Lorsch fällt das Ergebnis noch höher aus. Dieser Mehrbetrag kann meines Erachtens nur dringend zum Bau von Windkraftanlagen nötig sein.

In welche Kanäle fließen eigentlich die Gewinne von:

1. der ZAKB-Service GmbH?

2. der ZAKB Energie und Dienstleistungs GmbH?

3. den Wertstoffhöfen?

4. einer der größten hessischen Photovoltaikanlagen?

5. der Kompostieranlage?

6. der Biogasanlage?

7. dem Heizkessel im Kreiskrankenhaus?

8. der Verstromung von Deponiegas?

All diese Gewinne sollten eigentlich die Abfallkosten dämpfen helfen. Unterstützt der ZAKB die Millionenprofite der Müllverbrennungsanlagen, die seit 2008 das ZDF in drei Sendungen anprangerte? Von Mitteln der Müllverbrennungsanlagen, die dem ZAKB zufließen, hört man überhaupt nichts.

Mit dem Anschluss- und Benutzerzwang sowie mit statistischen Zahlen lassen sich leicht Bürgerrechte aushebeln. Deshalb müssen alle wachsam sein.

Der Anschluss- und Benutzerzwang wurde erstmals in Paragraf 18 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 auf der Grundlage des Notstandsgesetzes ("Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich") - auch als Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1935 bekannt - formuliert.

Geltendes Recht ist Artikel 39(1) der hessischen Verfassung. Sie steht haushoch über der ZAKB-Satzung und der Gebührenordnung: Jeder Missbrauch der wirtschaftlichen Freiheit - insbesondere zu monopolistischer Machtzusammenballung und zu politischer Macht - ist untersagt.

Hermann Erb

Lindenfels

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